Prüfungsfragen 2010 Gesamt

Thema 1

1.03.  Welche hier aufgeführten Gegenstände werden waffenrechtlich erfasst?

a)         Druckluftgewehr

b)         Armbrust

c)         Bogen

 

 

 

 

erwerben zu können? (sog. Dekorationswaffe)

a)         Ein Büchsenmacher macht mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar und bringt sein

Markenzeichen auf der Dekorationswaffe an.

b)         Ein Waffenhändler macht alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar und bringt ein

Beschusszeichen auf der Dekorationswaffe anbringen.

c)         Der Inhaber einer Waffenbearbeitungserlaubnis macht alle wesentlichen Teile unbrauchbar und lässt

vom Beschußamt das Zulassungszeichen anbringen.

 

 

 

 

a) Bei allen offensichtlich unbrauchbaren und nicht mehr schussfähigen Waffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden.

 b) Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauchbar gemacht wurden.

 c) Bei allen Schusswaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt oder entwickelt wurde.

 

 

 

 

a) Blasrohr

b) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“

c) Doppelflinte

 

 

 

 

a)   Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor  dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

 b)   Einläufige Waffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

 c)   Einläufige Waffen mit Luntenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

 

 

 

 

a)   Druckluftpistole

b) Zündblättchenpistole

c) Signalpistole Kaliber 4

 

 

 

 

a)  Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule

 b)  Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden.

c)  Präzisionsschleudern.

 

 

 

 

a) Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

 b) Bolzenschussgeräte für das Baugewerbe.

 c) Böller.

 

 

 

 

a) Mit halbautomatischen Waffen kann man mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben, ohne dass man Patronen per Hand nachladen muss.

 b) Mit halbautomatischen Waffen kann man durch einmaliges Betätigen des Abzugs mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben.

 c) Mit halbautomatischen Waffen kann man einen Schuss abgeben, dann muss stets eine neue Patrone aus dem Magazin per Hand durchgeladen werden.

 

 

 

 

a) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann.

b) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses durch manuelles Vor- und Zurückziehen des Verschlusshebels die leere Patronenhülse auswirft und eine neue Patrone aus dem Magazin zuführt.

c) Eine Waffe, bei der nach Abgabe eines Schusses die leere Patronenhülse automatisch ausgeworfen wird, eine neue Patrone aber manuell per Hand geladen werden muss.

 

 

 

 

a) Single-Action-Revolver

b) Selbstladepistole

c) Doppelflinte

 


 1.15 Welche der hier genannten Waffen ist eine halbautomatische Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Büchse mit Geradezugverschluss

 b) Selbstladeflinte

c) Double-Action-Revolver

 

 

 

 

a) Blasrohr

 b) Degen

 c) Präzisionsschleuder

 

 

 

 

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm 

c) Vorderschaftrepetierflinte Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm.

 

 

 

 

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

 b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

 c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

 

 

 

 

a) Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.

b) Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).

c) Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.

 

 

 

 

a) Schusswaffen mit Schalldämpfer.

b) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.

c) Schusswaffen mit einem Laserzielgerät.

 

 

 

 

a) Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzest möglicher Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt.

b) Betäubungsgewehre

c) Schießkugelschreiber

 

 

 

 

 

a) Harpunen

b) Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, Gegenstände des täglichen Gebrauchs vorzutäuschen

c) Vorderschaftrepetierer 

 

 

 

 

a) Präzisionsschleuder

b) Fahrtenmesser (14 cm lange Klinge, beidseitig geschliffen)

c) Baseballschläger

 

 

 

 

a) Sportdegen

b) Stockdegen

c) Halbautomatisches Gewehr

 

 

 

 

a) Schalldämpfer

 b) Distanz-Elektroimpulsgeräte

c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

 

 

 

 

a) Butterflymesser

b) Schlagringe

c) Teleskopschlagstöcke

 

 

 

 

a) Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen

b) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen

c) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen

 

 

 

 

a) Lauf, Patronenlager, Verschluss, Griffstück bei Kurzwaffen 

b) Patrone, Visierung, Abzug

c) Magazin, Schaft, Schlagbolzen

 

 

 

 

 

 

 

a) Verschluss

b) Abzug

c) Magazin

 

 

 

 

a) der Schaft.

 b) der Verschluss.

 c) die Visierung.

 

 

 

 

a) die Griffschale.

 b) die Trommel.

 c) die Visiereinrichtung.

 

 

 

 

a) der Lauf

b) das Magazin

c) der Verschluss

d) das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen

e) die Trommel eines Revolver

 

 

 

 

a) Wechseltrommel für Revolver

b) Klappschaft für Flinten

c) Ersatzmagazin für Büchsen

 

 

 

 

a) Repetierwaffen haben immer ein Magazin.

b) Revolver haben immer eine Trommel.

c) Pistolen haben immer ein Magazin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Eine Waffe in einem Kaliber unter 40 mm.

b) Eine Waffe in .22 l.r. (.22 lfB).

c) Eine Waffe mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule

 

 

 

 

a) Bezeichnung für eine Flinte Kal. .410  

b) Bezeichnung für eine Langwaffe in .22 l.r. (long rifle) (oder auch .22 lfB = lang für Büchse) 

c) Gewehr in .243 Winchester

 

 

 

 

a) Eine Repetierwaffe.

b) Eine halbautomatische Waffe.

c) Eine Einzelladerwaffe.

 

 

 

 

a) halbautomatische Pistole

b) Doppelflinte

c) Schreckschussrevolver

 

 

 

 

a) halbautomatische Pistole

b) Perkussionspistole

c) Revolver

 

 

 

 

a) Doppelbüchse

 b) Single-Action-Revolver

 c) halbautomatische Pistole

 

 

 

 

a) Double-Action-Revolver

b) Repetierbüchse

c) Doppelflinte

 

 

 

 

 

 

a) Einzelladerwaffen

b) Repetierwaffen

c) halbautomatische Waffen

 

 

 

 

a) Einzelladerwaffen

b) Repetierwaffen

c) halbautomatische Waffen

 

 

 

 

a) Einzelladerwaffe

b) Repetierwaffe

c) halbautomatische Waffe

 

 

 

 

a) Platzpatronen

b) Schrote

c) Pfeile

 

 

 

 

a) Pfeile für Jagdbögen

b) Bleirundkugeln für Vorderlader

c) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen

 

 

 

 

a) Patronenmunition

b) hülsenlose Munition

c) pyrotechnische Munition

 

 

 

 

a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern.

b) Wadcutter-Patronen.

c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln.

 

 

 

 

 

 

a) Wurfpfeile

b) Randfeuerpatronen

c) Platzpatronen

 

 

 

 

a) Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen

 b) Armbrustbolzen

 c) Schrotpatronen

 

 

 

 

a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).

b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen.

c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).

 

 

 

 

a) Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss

b) Pressling und Geschoss

c) Hülse, Treibladung, Zündsatz

 

 

 

 

a) Alle Patronen mit Rand.

b) Alle Patronen mit Zündsatz im Hülsenrand.

c) Alle Patronen mit speziellen Geschossen (z.B. Scharfrandgeschosse).

 

 

 

 

a) Platzpatronen

b) Munition mit Betäubungsmittel für die Distanzinjektion

c) Zentralfeuerpatronen mit wiederladbaren Hülsen

 

 

 

 

a) Ein Schalldämpfer verringert den Mündungsknall.

 b) Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses beeinflussen.

 c) Ein Schalldämpfer kann die Präzision der Waffe beeinflussen.

 

 

 

 

 

 

 

a) Eine Vorrichtung am Waffenlauf, die das Hochschlagen beim Schuss verringern soll.

b) Eine Vorrichtung im Verschluss von halbautomatischen Waffen, die den Rückstoß verringern soll.

c) Eine Vorrichtung am Magazin, die dessen Kapazität erhöht.

 

 

 

 

a) Wechsellauf, der anstelle des Laufes in die Verschlusshülse der Waffe eingesetzt und durch Einstecken befestigt wird.

b) Ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.

c) Ein Lauf mit eigenem Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.

 

 

 

 

a) Er verringert den Mündungsknall beim Schuss.

b) Er verstärkt den Rückstoß beim Schuss.

c) Er verringert den Geschossknall.

 

 

 

 

a) Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und durch Bildwandler oder mittels elektronischer Verstärkung ein Zielen bei Nacht ermöglicht.

 b) Ein Zielfernrohr mit besonders großen Linsen, das ein Erkennen des Zieles auch bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht.

 c) Eine selbstleuchtende oder fluoreszierende Visiereinrichtung, die ein Zielen auch bei Dunkelheit ermöglicht.

 

 

 

 

2.02 Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Abschluss eines Kaufvertrages

b) einsetzen als Erbe im Testament

c) erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe

 

 

 

 

a) Als Waffenbesitzkarteninhaber muss ich nichts unternehmen.

b) Ich muss unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen.

c) Ich muss sie sofort einem Waffenhändler überlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Meine Adresse und die Nummer meines Personalausweises.

b) Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser.

c) Waffenmodell, Kaliber und Bauartzulassung.

 

 

 

 

a) Ja.

b) Ja, wenn er sie behalten will.

c) Nein.

 

 

 

 

a) Ja.

b) Nein.

c) Nur, wenn der Eigentümer nicht feststellbar ist.

 

 

 

 

a) Ja.

 b) Nein.

c) Nur, wenn im Testament dem Erben zugesprochen wird.

 

 

 

 

a) Benachrichtigung des Nachlassgerichts

b) Änderung der WBK des Verstorbenen

c) Benachrichtigung der zuständigen Waffenbehörde binnen eines Monats

 

 

 

 

a) Bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).

 b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.

 c) Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt.

 

 

 

 

a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.

b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.

c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält.

 

 

 

 

 

a) Der Dieb, der die Waffe stiehlt.

b) Der Kunde einer Waffenhandlung, wenn er seine Kaufabsicht erklärt und seine Waffenbesitzkarte vorlegt.

c) Der Finder, wenn er die Waffe an sich nimmt.

 

 

 

 

a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.

 b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

 c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

 

 

 

 

a) Ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person.

b) Nein.

c) Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

 

 

 

 

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

 b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben (z.B. ein Revolver in .357 Magnum kann auch nur gegen einen Revolver in .357 Magnum getauscht werden). Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

 c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. Nur zwei Sportschützen dürfen ihre Waffen tauschen, es muss sich um Sportwaffen handeln. Niemals dürfen z.B. ein Jäger und ein Sportschütze ihre Waffen tauschen.).

 

 

 

 

a) Jedermann.

b) Nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung.

c) Auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen.

 

 

 

 

a) dem Inhaber einer WBK.

b) einer Person des persönlichen Vertrauens.

c) Verwandten, die Mitglied im Schützenverein sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Vererben einer Schusswaffe (nach dem Tod).

b) Vergessen (Liegengelassen) auf dem Schießstand.

c) Die tatsächliche Gewalt einem Anderen einräumen.

 

 

 

 

a) Wenn Sie im Wettkampf kurzfristig dem Schießleiter die Waffe zur Störungsbeseitigung übergeben.

 b) Wenn Sie den Schießstand vorübergehend verlassen wollen und die Standaufsicht bitten, auf die Waffe aufzupassen.

c) Wenn Sie die Waffe Ihrem Freund in Ihrer Wohnung übergeben, damit er sie unter ihrer Aufsicht reinigt.

 

 

 

 

a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.

b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.

c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist.

 

 

 

 

a) befreundeten Polizeibeamten

b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte

c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer) 

 

 

 

 

a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aufgrund eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen seiner Tätigkeit als Geld- und Werttransporteur führt.

 b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während einer traditionellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt.

 c) Derjenige, der als Inhaber eines Jahresjagdscheins eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt.

 

 

 

 

a) Berufssoldaten, die im Manöver ihre private Schusswaffe (z.B. DoubleAction-Revolver) als Ergänzung mitführen.

 b) Verantwortliche Führer von Wasserfahrzeugen, wenn sie an Bord der Wasserfahrzeuge eine erlaubnispflichtige Signalwaffe führen.

 c) Personen, die eine Waffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ in der Öffentlichkeit tragen und Inhaber des Kleinen Waffenscheins sind.

 

 

 

 

 

 

a) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.

b) Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.

c) Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen.

 

 

 

 

a) Wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat.

b) Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat.

c) Wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist.

 

 

 

 

a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.

b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.

c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.

 

 

 

 

a) in der eigenen Wohnung.

b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.

c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.

 

 

 

 

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

 b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

 c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.

 

 

 

 

a) Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.

 b) Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.

 c) Jeder der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde.

 b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

 c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird, ohne dass bereits mit den Waffen oder der Munition etwas passiert ist. 

 

 

 

 

a) Alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.

 b) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.

c) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.

 

 

 

 

a) Einzelladerwaffe.

b) Repetierwaffe.

c) halbautomatische Waffe.

 

 

 

 

a) Er ist ein verbotener Gegenstand.

 b) Er ist immer erlaubnisfreies Zubehör.

 c) Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.

 

 

 

 

a) Ja, ohne Einschränkung.

b) Ja, mit Waffenbesitzkarte.

c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.

 

 

 

 

a) Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen.

b) Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen.

 c) Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Nichts, der Verkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in das europäische Ausland ist generell erlaubnisfrei.

 b) Er lässt sich die Erwerbserlaubnis des Käufers vorlegen, überlässt diesem dann die Waffe. Der Käufer meldet die Waffe nach Erhalt in seinem Heimatland an. Anschließend schickt er dem Verkäufer eine Kopie der Anmeldung, damit dieser die Waffe bei seiner Behörde abmelden kann.

 c) Er bittet den Käufer um Übersendung einer Erlaubnis des Empfängerlandes zur Einfuhr der Waffe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubniserteilung darf die Waffe verbracht werden. Dies ist dem BKA zu melden.

 

 

 

 

a) Einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben.

 b) Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet.

 c) Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument, das aber erst mit einer Erlaubnis des Einreiselandes zur Waffenmitnahme berechtigt. 

 

 

 

 

a) Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaubnisbehörde befindet.

b) Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde anzumelden.

c) Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.

 

 

 

 

a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt.

b) Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.

c) Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.

 

 

 

 

a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt.

b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtigten leiht.

c) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, bzw. Lagerung übernimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Waffenart, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers.

 b) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Beschusszeichen, Seriennummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Personalausweisnummer des Überlassers.

 c) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Nummer der Waffenherstellungserlaubnis und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Waffenbesitzkartennummer des Überlassers.

 

 

 

 

a) wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.

b) wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.

c) wenn sie ungeladen im unverschlossenen Handschuhfach liegt.

 

 

 

 

a) ein wesentlicher Teil der Schusswaffe.

b) kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.

c) ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe.

 

 

 

 

a) Jeder, der in der Öffentlichkeit seine Waffe lädt.

b) Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.

c) Jeder, der mit einem Schaftböller (ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben) in der Öffentlichkeit böllert.

 

 

 

 

a) Nein.

 b) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.

 c) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.

 

 

 

 

a) Der Schütze darf die Waffe in der fremden Wohnung mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers zu Schutzzwecken führen.

 b) Der Schütze transportiert seine defekte Schusswaffe zur Reparatur zum Büchsenmacher.

 c) Die Schusswaffe wird am Wohnort des Schützen von ihm über mehrere Tage in einem Autotresor im Kofferraum des PKW´s transportiert.

 

 

 

 

 

 

a) Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.

 b) Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.

 c) Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.

 

 

 

 

a) Wenn sie geladen und gespannt ist.

b) Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.

c) Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.

d) Immer.

 

 

 

 

a) Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.

b) Wenn sie geladen ist.

c) Wenn sie im Holster mitgeführt wird.

 

 

 

 

a) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.

b) Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.

c) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.

 

 

 

 

a) ... sie entladen in der unverschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.

b) ... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.

c) ... sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.

 

 

 

 

a) Ein 18-jähriger, der ein Kleinkalibergewehr erwerben möchte.

b) Ein 19-jähriger, der eine Doppelflinte im Kaliber 12/70 erwerben möchte.

 c) Ein 22-jähriger, der einen großkalibrigen Revolver erwerben möchte.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)

b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)

c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole .45 ACP

 

 

 

 

a) mehr schussiger Vorderladerrevolver

b) CO2-Pistole mit Zeichen

c) Gaspistole mit Zulassungszeichen

 

 

 

 

a) Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDR Produktion).

b) Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

c) Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“.

 

 

 

 

a) Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“

b) doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein- / Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde

c) Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. (.22 lfB) 

 

 

 

 

a) Sportgewehr .223 Remington, das wie ein Sturmgewehr aussieht ohne Zulassungszeichen

b) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistole mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“

c) Spielzeugpistole, die äußerlich einer echten Pistole in 9mm Luger zum Verwechseln ähnlich sieht.

 

 

 

 

a) Messer mit einer 14cm langen, aber nur einseitig geschliffenen Klinge 

b) Nach waffenrechtlichen Vorschriften unbrauchbar gemachtes altes Armeegewehr mit Zulassungszeichen „Ortszeichen in der Raute“ .

c) Stockflinte (als Spazierstock getarnte Flinte, früher angeblich oft von Wilderern benutzt) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Karnevalspistole, deren Form äußerlich einer echten Pistole in 9mm Luger nachempfunden ist, aber doppelt so groß wie diese ist.

b) signalorange Spielzeugpistole, deren Form äußerlich einer echten Pistole in 9mm Luger zum Verwechseln ähnlich sieht.

c) Softair-Pistole (Geschossenergie unter 0,5 Joule, Federdruckantrieb), deren Form äußerlich einer echten Pistole in 9mm Luger nachempfunden ist.

 

 

 

 

a) Baseballschläger 

b) Fahrtenmesser mit 11 cm langer Klinge. 

c) Kochmesser mit 14 cm langer Klinge.

 

 

 

 

a) Klappmesser mit 14 cm langer, nicht feststellbarer einseitig geschliffener Klinge.

b) , Gummiknüppel

c) Küchenmesser mit 11 cm langer Klinge .

 

 

 

 

a) Samuraischwert. 

b) Buschmesser. 

c) Forstaxt

 

 

 

 

3.01 Welches Kennzeichen muss u.a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein?

a) Bezeichnung der Munition 

b) Herstellerzeichen

c) Warnhinweis „Gefährlich…“

 

 

 

 

a) Name des Besitzers

 b) Beschusszeichen

 c) Lauflänge

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Modell, Bezeichnung der Munition

 b) Hersteller- oder Händlerzeichen, Herstellungsland (Länderkürzel), Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition, bei Importwaffen auch Einfuhrland (Landeskürzel) und Einfuhrjahr

c) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Herstellungsjahr, Bezeichnung der Munition

 

 

 

 

a) Hersteller- oder Fertigungszeichen, Fertigungsserie, Patronendaten, Zulassungszeichen 

b) Herstellungsdatum, Patronenkaliber

c) keine

 

 

 

 

a) Kaliberangabe auf der Hülse.

b) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse.

c) Kaliber und Herstellerzeichen auf der Hülse.

 

 

 

 

a) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden.

b) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals.

c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse.

 

 

 

 

a) Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen.

b) Wenn man die Munition von einem Sportwaffenhändler hat.

c) Wenn sie ins Patronenlager eingeführt werden kann.

 

 

 

 

a) Patrone mit Rand

b) Randfeuerpatrone

c) Patrone für Revolver (R = Revolver)

 

 

 

 

a) keine zusätzlichen Angaben erforderlich

b) auf der Hülse die Längenangabe 70

c) Angabe der Anzahl der Schrote

 

 

 

 

 

 

a) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Fertigungsserie (Losnummer), Zulassungszeichen,

 b) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Herstellungsjahr, Zulassungszeichen

 c) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Fertigungsserie (Losnummer), Herstellungsdatum

 

 

 

 

a) Bezeichnung der Munition und Geschossart.

 b) Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen.

 c) Bezeichnung der Munition und Losnummer.

 

 

 

 

a) Bezeichnung der Munition

 b) Randfeuer

c) Herstellerzeichen

 

 

 

 

a) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben auf der Waffe überein.

b) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben in der Waffenbesitzkarte überein.

c) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben auf dem Verschluss der Waffe überein.

 

 

 

 

a) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12 und das Beschusszeichen, auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge und das Geschossgewicht.

 b) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12 und der Verwendungszweck (J = Jagd / S = Sport), auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge.

c) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12, auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge und den Hersteller.

 

 

 

 

a) Herstellerzeichen auf der Hülse.

b) Kaliberangabe auf dem Hülsenboden

c) Beschusszeichen und Nummer des Fertigungsloses

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Sicherheitsüberprüfung der Waffe beim zuständigen TÜV.

b) Die Waffe ist durch die PhysikalischTechnische Bundesanstalt auf Funktionsfähigkeit geprüft.

 c) Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft.

 

 

 

 

a) Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung der Waffe wurden durch ein Beschussamt geprüft.

b) Es handelt sich um eine gebrauchte Waffe.

c) Es handelt sich um eine Sportwaffe.

 

 

 

 

a) Auf dem Lauf.

b) Auf dem Schaft.

c) Auf dem Visier.

 

 

 

 

a) Die Waffe ist behördlich geprüft und zum Schießen zugelassen.

b) Die Gebühren sind bezahlt.

c) Die Waffe ist gebraucht.

 

 

 

 

a) Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.

 b) Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.

c) Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.

 

 

 

 

a) ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.)

b) Ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt.

c) Ordonnanzgewehr aus dem 2. Weltkrieg

d) Bauartgeprüfter Schreckschussrevolver im Kaliber bis 6 mm

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Ja, das Probeschießen ist gestattet.

b) Nein, das ist niemals gestattet.

c) Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.

 

 

 

 

a) Der zuständige TÜV hat eine umfangreiche Sicherheitsprüfung vorgenommen, die Waffe ist somit für den Gebrauch als Jagd- und Sportwaffe zugelassen.

 b) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat eine Funktionsprüfung durchgeführt, die Waffe ist für den Geltungsbereich des Waffengesetzes zugelassen.

 c) Ein Beschussamt hat die Waffe auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.

 

 

 

 

a) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten (Schwarzpulver und rauchloses Pulver) im entsprechenden Kaliber zugelassen. (PN = Prüfung Normal)

 b) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten im entsprechenden Kaliber zugelassen, die mit rauchlosem Pulver geladen sind. (PN = Prüfung Nitro)

c) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten im entsprechenden Kaliber zugelassen, die mit Schwarzpulver geladen sind.

 

 

 

 

a) Unter anderem, wenn der Neubschuss fällig wird. Dies ist bei Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren der Fall.

 b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird. Dies ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zum Schutze des Kunden besonders geregelt.

 c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn höchstbeanspruchte Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.

 

 

 

 

a) Bundesadler mit dem darunter befindlichen Buchstaben „V“.

b) Bundesadler mit dem darunter befindlichen Buchstaben „N“.

c) Bundesadler mit dem darunter befindlichen Buchstaben „PN“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Die Erlaubnisbehörde ist immer zu unterrichten.

b) Die Erlaubnisbehörde ist nur zu unterrichten, wenn sich die dort registrierten „Waffendaten“ (z.B. das Kaliber) verändert haben.

c) Die Erlaubnisbehörde ist nie zu unterrichten.

 

 

 

 

a) Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionsssicherheit und Maßhaltigkeit geprüft.

b) Die Waffe wird auf Lebensdauer, Konstruktionsschlüssigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft.

c) Die Waffe wird auf Präzision, Fertigungstoleranzen und Materialhärte geprüft.

 

 

 

 

a) Die Waffe wurde in England erneut beschossen, es ist nur noch der englische Beschuss gültig.

b) Die Waffe wurde bei einer erneuten Beschussprüfung als nicht mehr beschusstauglich befunden, der bereits vorhandene Beschussstempel ist ungültig.

c) Die Waffe wurde für den Export nach Großbritannien erneut beschossen, da dort der deutsche Beschuss nicht gültig ist.

 

 

 

 

a) ein neuer Lauf wurde eingebaut

b) Sportgriffschalen wurden montiert

c) der Verschluss wurde erneuert

d) die Schussfolge wurde geändert 

e) der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen

f) das Abzugsgewicht wurde durch Einbau einer anderen Feder verringert

 

 

 

 

a) Lauf, Verschluss

b) Schaft, Visier

c) Sicherung, Magazin

 

 

 

 

a) Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronen

 b) Wechseltrommeln

 c) Wechselsysteme

 

 

 

 

 

a) Nein, die Waffe braucht ein deutsches Beschusszeichen.

b) Ja, das französische Beschusszeichen ist anerkannt.

c) Nein, die Waffe braucht ein amerikanisches Beschusszeichen.

 

 

 

 

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind.

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein. 

 

 

 

 

a) F wie „Feuerwaffe“.

b) Die Geschossenergie E0 beträgt maximal 7,5 Joule.

c) Die Geschossgeschwindigkeit V0 liegt unter 7,5 m/s.

 

 

 

 

a) In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.

b) In einem verlassenen Steinbruch (kein Geschoss kann das Gelände verlassen).

c) Nur auf zugelassenen Schießständen.

d) Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.

 

 

 

 

a) Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie bis zu 7,5 Joule.

b) Schusswaffen mit kleinerem Kaliber als .22 l.r. und einer Bewegungsenergie bis zu 10 Joule.

c) Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.

 

 

 

 

a) Ja.

 b) Nein.

 c) Nur, wenn ich noch nicht volljährig bin.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Der Aufdruck „Frei ab 18 Jahren“ ist auf allen wesentlichen Teilen der Waffe eingeprägt.

 b) Auf der Waffe befindet sich das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ oder das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“.

c) Auf der Waffe befinden sich die Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ und das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“.

 

 

 

 

a) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, die von volljährigen Personen erlaubnisfrei erworben werden dürfen.

b) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Geschossen eine Energie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.

c) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Mündungsgeschwindigkeit unter 7,5 m/s. liegt.

 

 

 

 

a) Ja, aus dieser Waffe dürfen auch die schwächeren „S-Patronen“ 8x57IS verschossen werden. 

(S = Subsonic = Unterschall)

 b) Ja, aus dieser Waffe dürfen auch die stärkeren “S-Patronen“ 8x57IS verschossen werden, wenn die Waffe einen verstärkten (Magnum) Beschuss hat.

 c) Nein, aus dieser Waffe dürfen keinesfalls Patronen 8x57IS verschossen werden, da diese einen höheren Gasdruck und einen größeren Geschossdurchmesser haben. 

 

 

 

 

a) Alle Druckluftwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule erteilt wird.

b) Alle Druckluftwaffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in den Handel gebracht wurden.

 c) Alle Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“.

 

 

 

 

a) Alle Druckluftwaffen, die vor dem 02.04.1991 (Einigungsvertrag) in der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden.

b) Alle Druckluftwaffen, deren Geschosse ausschließlich durch Federkraft angetrieben werden.

c) Alle Druckluftwaffen, bei denen der Lauf die Beschriftung „frei ab 18 Jahren“ trägt.

Thema 4

4.01 Darf eine Schusswaffe, auch wenn sie ungeladen ist, auf Menschen gerichtet werden? 

a) Niemals.

b) Ja.

c) Nein, außer bei Notwehr.

 

 

 

 

 

 

a) geladen, gesichert

 b) geladen, ungesichert

 c) ungeladen

 

 

 

 

a) Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und Soft-Airwaffen.

 b) Mit Waffen für Randfeuermunition bis .22 l.r. (= lfB).

 c) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.

 

 

 

 

a) Das ist verboten.

 b) Das macht Sinn und ist zulässig.

c) Das ist nur Jägern erlaubt.

 

 

 

 

a) Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung.

b) Spielzeugwaffen.

c) Schusswaffen mit Schalldämpfer.

 

 

 

 

a) ein Fallmesser.

b) eine vollautomatische Pistole.

c) eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.

 

 

 

 

a) halbautomatische Flinte

 b) Nun-Chaku

 c) Präzisionsschleuder

 

 

 

 

a) Stockdegen

 b) Richtschwert (auch Henkerschwert genannt)

 c) Morgenstern

 

 

 

 

 

a) Butterflymesser, Präzisionsschleudern mit Armstütze 

b) Wurfsterne, Schlagringe

c) Stahlruten, beidseitig geschliffene Springmesser

 

 

 

 

a) Zielscheinwerfer

 b) Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen

 c) Nachtzielgeräte

 

 

 

 

a) Ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.

 b) Nein.

 c) Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist erforderlich.

 

 

 

 

a) In den Hausmüll werfen.

b) Beim Waffenhändler abgeben.

c) In den Sondermüll geben.

 

 

 

 

a) Alles, was ins Patronenlager passt.

b) Munition, für die diese Waffe konstruiert und zugelassen ist.

c) Nur Zentralfeuermunition.

 

 

 

 

a) Den Innendurchmesser des Laufes in Millimetern.

 b) Den Innendurchmesser des Laufes in Zoll (Inch).

c) Der Innendurchmesser des Laufes entspricht dem Durchmesser einer Bleikugel mit dem Gewicht eines zwölftel (1/12) Pfundes (englisches Maß, ca. 454 Gramm) Blei -> es handelt sich also um einen „Zwölftelpfünder“.

 

 

 

 

a) Geschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.

b) Als Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.

c) An den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.

 

 

 

 

 

a) Ja. . Bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren ist die Verschluckungsgefahr von Kleinteilen zu beachten.

 b) Nein, nur Personen über 18 Jahren.

 c) Nein, nur Inhabern einer Waffenbesitzkarte, eines Jagd- oder Munitionserwerbsscheines.

 

 

 

 

a) Die für die Waffe zulässige Munition ist in einer Tabelle des Herstellers exakt angegeben. Diese Tabelle liegt jeder Waffe bei und kann bei Verlust kostenfrei vom Hersteller oder Importeur angefordert werden.

 b) Die für die Waffe zulässige Munition ergibt sich aus der Kaliberangabe des amtlichen Eintrags dieser Waffe in der Waffenbesitzkarte des Besitzers.

c) Die für die Waffe zulässige Munition ergibt sich aus der Munitionsbezeichnung auf der Waffe.

 

 

 

 

a) Den Durchmesser des Geschosses.

b) Die Länge des Geschosses.

c) Das Gewicht des Geschosses.

 

 

 

 

a) Weil es verschiedene 9 mm Patronen gibt.

b) Weil die Kaliberangabe in der Regel nie ganz exakt ist, sondern auf gerundeten Werten beruht.

c) Weil die Kaliberangabe keine Information über die zulässigen Treibladungsmittel (Schwarz- oder Nitrozellulosepulver) enthält.

 

 

 

 

a) bis zu 1000 Patronen je Kauf / Lieferung

 b) bis zu 5 kg Nettoexplosivmasse je Kauf / Lieferung

 c) unbegrenzt

 

 

 

 

a) Hohlspitzpatronen 

 b) Kleinschrotpatronen 

 c) Leuchtspurpatronen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)

 b) Patronenmunition mit sog. Dum-Dum Geschossen (Vollmantelgeschosse, bei denen die Geschossspitze entfernt wurde, so dass der Bleikern freiliegt)

c) Patronenmunition mit Treibspiegelgeschossen für Waffen mit gezogenen Läufen

 

 

 

 

a) Ja, denn es handelt sich um ein Dum-Dum-Geschoss.

 b) Nein, es ist Scheibenmunition.

 

 

 

 

 a) Wadcutter-Munition

 b) Leuchtspurmunition

 c) Büchsenpatrone mit Treibspiegel- Geschoss

 

 

 

 

a) Büchsen

b) Doppelflinten

c) Pistolen

 

 

 

 

a) Eine Waffe mit Spannabzug (auch im entspannten Zustand kann durch Betätigen des Abzugs ein Schuss abgegeben werden).

 b) Eine Waffe, die für mindestens zwei Schießsportdisziplinen zugelassen ist.

 c) Eine Waffe, bei der durch Betätigen der Sicherung im gespannten Zustand sowohl der Hahn (das Schlagstück) entspannt, als auch der Schlagbolzen gesichert wird.

 

 

 

 

a) er seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.

 b) er seine Sammlung vervollständigen möchte.

 c) die Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

 

 

 

a) Die geladene Waffe ist zu sichern, der Ladezustand ist mitzuteilen.

 b) Aus der geladenen Waffe ist das Magazin zu entnehmen, der Ladezustand ist mitzuteilen.

 c) Ungeladen, mit geöffnetem Verschluss.

 

 

 

 

a) Die Waffe ist sofort auf ihren Ladezustand zu überprüfen.

 b) Es genügt die Sicherung der Waffe auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.

 c) Die Waffe ist sofort zu zerlegen und auf Beschädigungen zu prüfen. Außerdem sollten die Beschusszeichen in Augenschein genommen werden.

 

 

 

 

a) Waffe auf sichtbare Beschädigungen prüfen.

 b) Überprüfen, ob das Patronenlager und der Lauf frei von Fremdkörpern sind.

 c) Prüfen, ob die bereitgestellte Munition aus dieser Waffe verschossen werden darf.

 

 

 

 

a) Nur auf dem Schützenstand.

b) Auf dem gesamten Schießstand.

c) Im Aufenthaltsraum.

 

 

 

 

a) Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.

 b) Nur an den Nachbarschützen.

c) Nein, auf keinen Fall.

 

 

 

 

a) Das ist waffenrechtlich erlaubt.

 b) Nein, das ist verboten.

c) Nein, ich darf nur mit sogenannten Spielgeräten (Energie 0,08 J) außerhalb von Schießständen schießen.

 

 

 

 

a) Ja, wenn sie funktionssicher sind.

b) Nein.

 

 

 

 

a) Kleiner Waffenschein

 b) behördliche Schießerlaubnis

 c) Waffenbesitzkarte

 

 

 

 

 

 

a) Ja, der Durchmesser (das Kaliber) ist ja gleich.

 b) Nein, die Magnum-Patrone ist länger.

c) Nein, weil Sie keinen entsprechenden Voreintrag haben.

 

 

 

 

a) Waffenschein

b) Jagdschein

c) Europäischer Feuerwaffenpass

 

 

 

 

a) Sportschützen-WBK (ohne Voreintrag)

b) allgemeine WBK -grün- (ohne Voreintrag)

c) Waffenhandelserlaubnis (uneingeschränkt)

 

 

 

 

a) Waffenschein

b) Waffenbesitzkarte für Sportschützen 

c) Waffenerwerbsschein

 

 

 

 

a) Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.

 b) Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.

 c) Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.

 

 

 

 

a) Waffenschein

b) Waffenbesitzkarte für Sportschützen

c) Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung

 

 

 

 

a) zeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb eines Jahres der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.

 b) zeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb vier Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.

c) zeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb zwei Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.

 

 

 

 

a) Nichts.

b) Seine Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen und den Erwerb schriftlich anzeigen.

c) Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.

 

 

 

 

a) Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.

 b) Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.

 c) Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.

 

 

 

 

a) Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.

 b) Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.

 c) Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.

 

 

 

 

a) binnen einer Woche

b) binnen zwei Wochen

c) binnen eines Monats

 

 

 

 

a) Reservisten der Bundeswehr

 b) Polizeibeamte

 c) Personen mit Erwerbsberechtigung

 

 

 

 

a) Europäischer Feuerwaffenpass 

b) Jagdschein (nur für Langwaffenmunition)

c) Polizeidienstausweis

 

 

 

 

a) Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.

 b) Ja, mit Erwerbsberechtigung.

 c) Nein.

 

 

 

 

a) Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.

b) Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

c) Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.

d) Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.

e) Zur vorübergehenden Aufbewahrung, wenn der Andere selbst eine WBK hat.

 

 

 

 

a) Das ist waffenrechtlich erlaubt.

 b) Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.

 c) WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.

 

 

 

 

a) 2 Wochen

b) 4 Wochen

c) 1 Woche

 

 

 

 

a) Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechendes Behältnis verfügt.

 b) Nein, das ist nicht gestattet.

 c) Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet.

 d) Nur, wenn er ein entsprechendes Behältnis besitzt.

 

 

 

 

a) Einem Waffenhändler.

b) Einer volljährigen Person meines Vertrauens.

c) Einer über 25- jährigen Person meines Vertrauens.

 

 

 

 

a) Einem befreundeten Polizeibeamten.

 b) Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.

 c) Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

 

 

 

 

 

a) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.

 b) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.

c) In einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.

 

 

 

 

a) Sicherheitsstufe B, Schrankgewicht über 200kg

b) Widerstandsgrad 0

c) Widerstandsgrad I

 

 

 

 

a) Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss

b) Blechschrank mit Vorhängeschloss

c) Metallkasten mit Schwenkriegelschloss

 

 

 

 

a) Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.

b) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

c) Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.

 

 

 

 

 a) Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.

 b) Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.

 c) Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.

 

 

 

 

a) Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden.

 b) Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP).

 c) Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

a) Ja.

b) Nein.

c) Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.

 

 

 

 

a) Ja, wenn ich Sportschütze bin.

b) Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.

c) Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.

 

 

 

 

a) Waffenbesitzkarte für Sportschützen

b) Waffenschein

c) Sachkundenachweis

 

 

 

 

a) Druckluftwaffe mit dem Zeichen „F im Fünfeck“

b) Armbrust

c) Kurzwaffe .357 SIG

 

 

 

 

a) Waffenbesitzkarte

b) Fotokopie der Waffenbesitzkarte

c) Sportschützenausweis

 4.78 Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

a) Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.

b) Grundsätzlich ja.

c) Nur bei sogenanntem „Altbesitz“.

 

 

 

 

a) An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.

 b) An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.

 c) An jeden Polizeibeamten.

 

 

 

 

 

 

 

a) Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt. 

 b) Nein.

c) Ja, jedem Verein.

 

 

 

 

a) Polizeidienstausweis

 b) allgemeine WBK -grün-

 c) Sammler-WBK

 

 

 

 

a) Harpunen mit Gummizug.

 b) Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.

 c) Alle Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.

 

 

 

 

a) Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen

b) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen

c) Spielzeugwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 0,5 Joule

 

 

 

 

a) 6 Monate

b) 1 Jahr

c) unbefristet

 

 

 

 

a) Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.

 b) Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.

c) Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.

 

 

 

 

a) Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.

b) Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.

c) Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.

 

 

 

 

a) 1 Jahr

b) 3 Jahre

c) unbefristet

 

 

 

 

a) 1 Jahr

b) 3 Jahre

c) 5 Jahre

 

 

 

 

a) Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.

 b) Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.

 c) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.

 

 

 

 

a) Kleiner Waffenschein in Verbindung mit einem gültigen Ausweis

b) Waffenbesitzkarte in Verbindung mit Sportschützenausweis

c) Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung

 

 

 

 

a) Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen) und Schlagstöcke

b) Schweizer Taschenmesser und Gurtschneider

c) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser

 

 

 

 

a) Für den Fall, dass man sich irgendwann einmal selbst verteidigen muss.

b) Beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.

c) Sofern ein berechtigtes Interesse am Führen vorliegt (z. B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtums pflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck).

 

 

 

 

 

 

 

5.01 Wer benötigt einen Waffenschein?

a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt.

b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren will.

c) Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.

 

 

 

 

a) Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe zum Schießstand

 b) Selbstschutz zu Hause

 c) zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße

 

 

 

 

a) Druckluft-, Federdruck-, CO2 Waffen.

b) Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).

 c) Feuerwaffen, die nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert werden.

 

 

 

 

a) Wer eine „scharfe“ Waffe zu Hause führt.

b) Wer eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW mitnimmt.

c) Wer mit der Armbrust auf einem Feld schießt.

 

 

 

 

a) doppelläufiges Steinschlossgewehr (Modell vor 1871)

b) Druckluftpistole mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule  

c) Steinschloss-Duellpistole (Modell vor 1871)

 

 

 

 

a) wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.

b) wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt.

c) wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.

b) Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.

c) Das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).

 

 

 

 

a) Personal- und Schützenausweis

b) Waffenbesitzkarte und Waffenschein

c) Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte

 

 

 

 

a) Keine Dokumente erforderlich, da der Erwerb ja auch genehmigungsfrei ist.

b) Kleiner Waffenschein und Personalausweis oder Reisepass.

c) Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Reisepass.

 

 

 

 

a) im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird.

 b) versteckt am Körper getragen wird.

c) im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.

 

 

 

 

a) Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.

b) Nein, das ist nicht erlaubt.

c) Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.

 

 

 

 

a) bei einer Schützenhochzeit zum Spalier stehen verwendet.

 b) im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt.

 c) im verschlossenen Waffenkoffer, getrennt von der Munition zum Büchsenmacher transportiert.

 

 

 

 

a) Auf dem Schießstand, wenn es die Sport- / Schießstandordnung zulässt.

 b) Auf dem Weg von der Wohnung zum Schießstand.

 c) In seiner Wohnung.

 

 

 

 

 

a) Nur mit Waffenschein.

b) Ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.

c) Ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.

 

 

 

 

a) Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.

b) Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.

c) Nur solche, die erlaubnisfrei geführt werden dürfen.

 

 

 

 

a) Beim Verbringen von Waffen nach Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Verbringungserlaubnis) vorliegen.

 b) Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse des Ziellandes und ggf. aller Transitländer vorliegen. 

c) Es genügt immer eine deutsche WBK.

 

 

 

 

a) Ab 18 Jahren frei zu erwerben.

b) Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.

c) Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.

 

 

 

 

a) mindestens 6 Monate

b) mindestens 12 Monate

c) mindestens 18 Monate

 5.41 Wie alt müssen Sie als Sportschütze mindestens sein, um eine Büchse (.308 Win.) ohne amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis dauerhaft erwerben zu können?

a) 21 Jahre

b) 25 Jahre

c) 27 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) 18 Jahre

b) 21 Jahre

c) 25 Jahre

 

 

 

 

a) halbautomatische Langwaffe

b) Einläufige Einzellader-Kurzwaffe

c) halbautomatische Kurzwaffe

 

 

 

 

a) Zwei

b) Eine

c) Drei

 

 

 

 

a) Durch ein fachärztliches Gutachten.

b) Durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes.

c) Es besteht keine Möglichkeit des Erwerbs in diesem Alter.

 

 

 

 

a) halbautomatische Pistole 9 mm Luger

b) Double-Action-Revolver .357 Magnum

c) Bockflinte im Kaliber 12/70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.01 Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?

a) Nein.

b) Ja, außerhalb von Schießstätten.

c) Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten

 

 

 

 

a) Im Wald.

b) Außerhalb des befriedeten Besitztums.

c) Auf dafür zugelassenen Schießstätten.

 

 

 

 

a) Nein, nicht erlaubt.

b) Hier ist eine vorherige Absprache mit der Erlaubnisbehörde vorgeschrieben.

c) Der Schütze darf nach Weisung des Berechtigten im Verein die Schusswaffe für den vorgesehenen Zweck transportieren und am Wettkampf teilnehmen. Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung dieser konkreten Aufgaben erforderlich sind.

 

 

 

 

a) Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.

b) Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt. 

c) Wenn die behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

 

 

 

 

a) Ab 12 Jahren.

b) Ab 14 Jahren.

c) Ab 16 Jahren.

 

 

 

 

a) Ohne weitere Einschränkung mit Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.

b) Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.

c) Erlaubt mit Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22 l. r.) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.

 

 

 

 

 

a) Das Kind darf nur mit der vereinseigenen Druckluftpistole schießen.

b) Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.

c) Das Kind darf mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person schießen.

 

 

 

 

a) Wenn eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend ist, ist dies möglich.

b) Nur unter Aufsicht eines Behördenvertreters.

c) Nein, der Schütze muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein.

 

 

 

 

a) Nur im Wettkampf.

b) Nur bei Gefahr im Verzug.

c) Immer.

 

 

 

 

a) Ja, da er umfangreiche Fachkenntnisse besitzt.

b) Nein, geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.

c) Ja, wenn er Anfänger unterweist.

 

 

 

 

a) Gesichert, mit einem Tragriemen auf der Schulter.

b) Ungeladen, mit geöffnetem Verschluss.

c) Geschlossen und gesichert.

 

 

 

 

a) Entladen, mit geöffnetem Verschluss, Magazin entnommen.

b) Unterladen, mit der Mündung nach oben.

c) Gesichert, mit geschlossenem Verschluss.

 

 

 

 

a) Nur mit Erlaubnis des Besitzers.

b) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.

c) Ja, wenn sie entladen ist, immer.

 

 

 

 

a) Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.

b) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.

c) Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.

 

 

 

 

a) Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält. 

b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

c) Wenn alle Schützenstände belegt sind.

 

 

 

 

a) Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.

b) Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.

c) Nein.

 

 

 

 

a) Ja, nur nach Anleitung des Schießleiters.

b) Ja, wenn eine entsprechende Lade Ecke eingerichtet wurde.

c) Nein, nur auf dem Schützenstand erlaubt.

 

 

 

 

a) Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.

b) Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte. 

c) Nein, unter keinen Umständen.

 

 

 

 

a) Geladen, entspannt und gesichert.

b) Entladen, nur mit leerem Magazin, Verschluss geschlossen. 

c) Verschluss offen, Lauf Richtung Geschoßfang, leeres Patronenlager, leeres Magazin (entfernt von Waffe).

 6.23  Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?

a) Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.

 b) Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. 

 c) Ohne jede Einschränkung.

 

 

 

 

 

 

 

a) Die Waffe ist nach jedem Schuss wieder schussbereit, solange sich Patronen im Magazin befinden.

 b) Nichts besonderes, wenn die Waffe eine Sicherung hat.

c) Die Waffe ist sofort nach Schussabgabe zu sichern.

 

 

 

 

a) Nein.

 b) Ja.

c) Ja, wenn nur die Schrotläufe benutzt werden.

 

 

 

 

a) Nein.

b) Ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

c) Ja, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können.

 

 

 

 

a) Waffenschein und Pass.

b) Waffenbesitzkarte und Sportschützenausweis.

c) Schießerlaubnis, evtl. Waffenbesitzkarte und Personalausweis, bei Vorderladern: „Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz“.

 

 

 

 

a) Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

b) Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.

c) Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.

 

 

 

 

a) Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).

b) Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 c) Mit bauartzugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 d) Mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer-Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 

 

 

 

 

 

 

a) Es darf nur unter Aufsicht geschossen werden (ausgenommen die zur Aufsichtsführung befähigte Person schießt alleine).

b) Es darf nur mit für den Stand zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden.

c) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird.

 

 

 

 

a) Eine verantwortliche Aufsichtsperson muss anwesend sein.

b) Die Waffen müssen geladen werden.

c) Waffen und Munition müssen der Standzulassung entsprechen.

 

 

 

 

a) Ja.

b) Dies ist nur zum Probeschießen erlaubt.

c) Nur wenn der Stand für dieses Kaliber zugelassen ist.

 

 

 

 

a) Nein.

 b) Ja, weil Alkohol beim Zielen hilft. 

 c) Ja, aber nur mit Langwaffen.

 

 

 

 

a) den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

b) die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.

c) nichts tun.

 

 

 

 

a) Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.

b) Nein, das dürfen nur in der Kinder- und Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.

c) Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 7.01  Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

a) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

c) Nein.

 

 

 

 

a) für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.  

b) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.

 c) für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.

 

 

 

 

a) Schaftmodifizierung

b) Änderung am Visier

c) Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage

 

 

 

 

a) Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer 

b) Aufsetzen eines Wechselsystems

c) Anbringen von Sportgriffschalen

 

 

 

 

a) Der Lauf wird verkürzt.

b) Die Schusswaffe wird in der Schussfolge verändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.

 

 

 

 

a) zum Austausch eines Trainingsabzuges.

b) zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.

c) zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.

 

 

 

 

 

 

 

a) Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.  

b) Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.

c) Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.

 

 

 

 

a) den Gewehrlauf kürzen.

b) eine Schaftkappe montieren.

c) die Griffschalen austauschen.

 

 

 

 

a) der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.

b) ein Balkenkorn eingesetzt wird.

c) die Magazinkapazität erhöht wird.

 

 

 

 

a) Das Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.

b) Dieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.

c) Der „Kerzenständer“ ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.

 

 

 

 

a) Der Holzschaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.

 b) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.

c) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.

 

 

 

 

8.02  Schusswaffen sind im Urlaub aufzubewahren... oder Inbesitznahme durch Unbefugte.

a) versteckt, an einem anderen Ort als üblich.

b) nur bei der Erlaubnisbehörde.

c) in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

 

 

 

 

a) versteckt im Bücherregal liegt.

b) im abgeschlossenen Waffenkoffer im Schrank aufbewahrt wird.

c) in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B aufbewahrt wird.

 

 

 

 

 

a) sich in einem abgeschlossenen Waffenschrank (Sicherheitsstufe A) befindet.

b) im Gewehrständer steht.

c) an der Wand hängt und mit einem Schloss gesichert ist.

 

 

 

 

a) Durch Anketten der Waffe und Verstecken der Munition.

b) Einschließen im Keller, in einem stabilen, abschließbaren Holzschrank.

c) In Behältnissen der entsprechenden Sicherheitsstufen.

 

 

 

 

a) Ja.

b) Nein.

 

 

 

 

a) In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A.

b) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.

c) In einer Truhe mit Schwenkriegelschloß im verschlossenen Keller.

 

 

 

 

a) In einem Tresor der Sicherheitsstufe B mit mehr als 200 Kilogramm Gewicht (VDMA 24992).

b) In einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1).

c) In einem Tresor der Sicherheitsstufe A (VDMA 24992).

 

 

 

 

a) 5 Kurzwaffen 

b) 5 Langwaffen und 5 Kurzwaffen

c) 10 Langwaffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.01  Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

a) Erlaubnisbehörde

b) Deutscher Schützenbund

c) Bundeszentralregister

 

 

 

 

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Sofort eine Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.

 

 

 

 

a) der Schützenmeister.

b) die zuständige Behörde.

c) die Versicherung.

 

 

 

 

a) Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

b) Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.

c) Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.

 

 

 

 

a) Ja.

b) Ja, aber nur während eines Strafverfahrens.

c) Nein, nur gegenüber dem Gericht.

 

 

 

 

a) Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.

 b) Ja.

 c) Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.

 

 

 

 

a) eine Woche

b) zwei Wochen

c) vier Wochen

 

 

 

 

a) Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.

 b) Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.

c) Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden und unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.

 

 

 

 

a) Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

b) Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

c) Ja, aus begründetem Anlass.

 

 

 

 

a) Nein, nur Waffen.

b) Nein, nur Erlaubnisurkunden.

c) Ja, Erlaubnisurkunden und Waffen aus begründetem Anlass.

 

 

 

 

11.03  Notwehr ist...

a) jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.

 b) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

c) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

 

 

 

a) Angreifer

b) Zuschauer

c) Angegriffener

 

 

 

 

a) nur auf Leib und Leben.

b) auf jedes Individual-Rechtsgut.

c) nur gegen das Eigentum.

 

 

 

 

 

 

 

a) Verteidigungslage

b) Verteidigungswille

c) Erforderlichkeit

 

 

 

 

a) Ja

 b) Nein

 

 

 

 

a) bei Beleidigung.

 b) bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.

 

 

 

 

a) Nein, niemals.

 b) Ist ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.

c) Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.

 

 

 

 

a) Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.

b) Ja, soweit es die Umstände erlauben.

c) Nein, das ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

a) Nein.

b) Wenn möglich durch Zuruf und/oder Warnschuss.

c) Das Zeigen der Waffe reicht aus, um den Angriff zu beenden.

 

 

 

 

a) Ja, immer.

b) Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.

c) Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Bis der Angreifer weggelaufen ist.

b) Solange der Angriff andauert.

c) Bis ich den Angreifer der Polizei übergeben habe.

 

 

 

 

a) Bis der Gegner bewusstlos bzw. geflüchtet ist.

b) Solange der Angriff andauert.

c) Bis ich gefahrlos dem Angriff ausweichen kann, wenn ich dadurch keine wesentlichen Rechtsgüter aufgeben muss.

d) Auf jeden Fall bis die Polizei eintrifft.

 

 

 

 

a) Solange der Angriff andauert.

b) Solange, bis der Angreifer kampfunfähig ist.

c) Solange, bis die Polizei eintrifft.

 

 

 

 

a) Überschreitung der Notwehr.

b) Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.

c) Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

 

 

 

 

a) Überschreitung der Notwehr.

b) Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

c) Anderes Wort für Nothilfe.

 

 

 

 

a) Dass mein Eigentum unversehrt bleibt.

b) Dass ich mich mit allen Mitteln verteidige.

c) Dass ich mich angemessen verteidige. (Verhältnismäßigkeit)

 

 

 

 

a) Sie finden eine geladene Jagdwaffe im Wald. 

b) Sie werden durch ein herrenloses Tier angegriffen.

c) Sie werden durch eine Person angegriffen.

 

 

 

 

 

 

a) gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses

b) Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden

c) gegenwärtiger rechtswidriger Angriff 

 

 

 

 

a) von sich selbst abzuwenden.

b) von einem anderen abzuwenden.

c) von sich selbst oder Verwandten abzuwenden.

 

 

 

 

a) Ich leiste bei einem Schwerverletzten Erste Hilfe.

b) Ich wehre den Angriff eines Mannes ab, der eine Frau erkennbar unsittlich belästigt.

c) Ich verteidige mich angemessen im Rahmen der gesetzlichen Nothilfe- Bestimmungen.

 

 

 

 

 a) bei Hilfeleistung am Unfallort.

b) wenn ein rechtswidriger Angriff auf einen anderen abgewehrt wird.

c) bei finanzieller Hilfeleistung in Not geratener Verwandter.

 

 

 

 

a) Wenn er abgeschlossen ist.

b) Wenn er unmittelbar bevorsteht.

 c) Solange er andauert.

 

 

 

 

a) Wenn zu befürchten ist, dass durch eine Drohung des Angreifers zukünftig eine Gefahr für Leib und Leben eintreten könnte.

 b) Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch nicht beendet ist.

 c) Wenn der Angreifer in die Flucht geschlagen ist, aber mit einem späteren Angriff droht.

 

 

 

 

a) jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.

b) jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben.

c) auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes.

 

 

 

 

 

a) Es kann jeden Augenblick ein Schaden eintreten.

b) Es wird vielleicht ein Schaden eintreten.

c) Es ist ein Schaden eingetreten, das Rechtsgut ist zur Ruhe gekommen.

 

 

 

 

a) Ich habe keinerlei Pflichten gegenüber dem Angreifer.

b) Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet. 

c) Wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, habe ich Hilfe zu leisten.

 

 

 

 

a) Grundgesetz.

b) Waffengesetz.

c) Strafgesetzbuch / BGB.

 

 

 

 

a) Notwehr

b) Nothilfe

c) Notstand

 

 

 

 

a) Freiheit

b) Eigentum

c) Leib / Leben

 

 

 

 

a) Bei brutaler Entführung einer Person.

b) Wenn ein Gehbehinderter mit seinem Stock droht.

c) Bei Angriff eines Hundes.

 

 

 

 

a) in Notwehr.

b) in Nothilfe.

c) in Notstand.

 

 

 

 

 

 

 

a) Notwehrexzess

b) Nötigung

c) Notwehr bzw. Nothilfe 

d) Putativnotwehr

e) gesetzlich nicht geregelt

 

 

 

 

a) Putativnotwehr (scheinbare Notwehr).

b) Notstand.

c) Notwehrexzess.

 

 

 

 

a) Der Einsatz der Schusswaffe war durch Notwehr gerechtfertigt. 

b) Die Notwehr wurde überschritten.

c) Das war Notwehrexzess.

 

 

 

 

12.01  Bei einem Teilmantelgeschoss...

a) liegt in der Regel an der Spitze der Bleikern frei.

 b) ist das Geschoss immer verkupfert.

c) liegt nur am Geschossboden der Bleikern frei.

 

 

 

 

a) Glatte Läufe.

b) Gezogene Läufe.

c) Polygonläufe.

 

 

 

 

a) größer.

b) kleiner.

c) gleich groß.

 

 

 

 

 

 

a) Durchmesser der Hülse

b) Innendurchmesser des Laufes

c) Außendurchmesser des Laufes

 

 

 

 

a) In diesem Bereich darf auf dem Schießstand nicht geschossen werden.

b) Schützen, die mit großkalibrigen Waffen schießen, haben einen Gefahrenbereich von 4 m. In diesem Bereich darf sich kein Zuschauer aufhalten.

c) Es handelt sich hierbei um die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen.

 

 

 

 

a) Die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen.

b) Der Bereich, in dem Menschen oder Sachen gefährdet werden können.

c) Der unmittelbare Bereich hinter dem Schützen. 

 

 

 

 

a) Ja, aber nur mit Zentralfeuerpatronen.

b) Nein.

c) Ja, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist.

 

 

 

 

a) einen Austauschlauf

b) ein Wechselsystem

c) ein Abzugssystem

 

 

 

 

a) Auf jeden Fall.

b) Nein.

c) Nur halbautomatische Pistolen.

 

 

 

 

a) Er soll die Waffe gegen Wegnahme sichern.

b) Er soll den Rückstoß mindern.

c) Er soll das Patronenlager nach hinten abschließen.

 

 

 

 

Thema 13

13.01  Eine halbautomatische Pistole entlade ich, indem ich ...

a) den Verschluss öffne und das Magazin entleere.

b) den Verschluss öffne, das Patronenlager entferne, den Verschluss schließe und das Magazin entnehme.

c) das Magazin entnehme, den Verschluss öffne und das Patronenlager entleere.

 

 

 

 

a) Erst nachsehen, ob das Patronenlager frei ist, dann das Magazin entnehmen und durch Abdrücken das Schlagstück entspannen.

 b) Erst das Magazin entnehmen, Verschluss öffnen, dann das Patronenlager überprüfen; wenn leer, die Waffe, soweit möglich, mit offenem Verschluss ablegen.

 c) Erst entspannen, sichern, das Magazin entnehmen, ablegen.

 

 

 

 

a) Trommel ausbauen

b) 1.Trommel ausschwenken bzw. Ladeklappe öffnen 2. alle Kammern entleeren

c) Trommel ausschwenken und eine volle Patrone entnehmen

 

 

 

 

a) Wegen der automatischen Sicherung nichts.

b) Eine weitere Schussbereitschaft nach Abgabe eines Schusses ist möglich.

c) Ein erneutes Entsichern ist erforderlich.

 

 

 

 

a) Nein.

b) Ja.

c) Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.

 

 

 

 

a) durch jeweiliges Betätigen des Abzuges.

b) durch einmaliges Betätigen des Abzuges.

c) nach erneutem manuellen Spannen.

 

 

 

 

a) gesichert und gespannt.

b) entladen und mit geöffnetem Verschluss.

c) mit sichtbarer Sicherung.

 

 

 

 

a) Die Waffe mit der Mündung mindestens 10 Sekunden in Richtung Geschossfang halten, dann die Waffe entladen.

b) Waffe öffnen und Patrone weit wegwerfen.

c) Waffe zur Aufsichtsperson bringen.

 

 

 

 

a) Die Mündung der Waffe ist in Richtung Scheibe / Geschossfang zu richten.

b) Die Waffe ist senkrecht nach unten zu richten.

c) Beliebig, um eine möglichst bequeme Handhabung zu ermöglichen.

 

 

 

 

a) Mit der Mündung zum Geschossfang.

b) So wie es die Schießaufsicht gerade möchte.

c) Fest in der Hand, damit der Rückschlag nicht die Waffe aus der Hand schlägt.

 

 

 

 

a) Keine Sicherung ist als absolut zuverlässig zu betrachten.

 b) Waffen sind stets entladen zu transportieren und aufzubewahren.

c) Schusswaffen sind immer als geladen zu betrachten, solange man sich nicht persönlich vom Gegenteil überzeugt hat.

d) Der Lauf von Schusswaffen darf nie auf einen Menschen gerichtet werden.

 

 

 

 

Thema 14

14.01  Wie groß ist die Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse mittlerer Büchsenkaliber für

Zentralfeuerpatronen?

a) 200 - 300 m/s

b) 700 – 1000 m/s

c) 1500 – 1700 m/s

 

 

 

 

14.02  Was bezeichnet in der Ballistik das Kürzel „v“? 

a) Geschossenergie

b) Höchstreichweite des Geschosses

c) Geschossgeschwindigkeit

 

 

 

 

 

 

a) Die Fluggeschwindigkeit rotierender Schrote nahe dem Nullpunkt.

 b) Die Geschossgeschwindigkeit reduziert sich auf  Null.

c) Die Geschossgeschwindigkeit beim Verlassen der Mündung.

 

 

 

 

a) Geschossgeschwindigkeit 50 Meter vor der Mündung.

b) Gefahrenbereich des Geschosses bei 50 Metern.

c) Geschossenergie 50 Meter vor der Mündung.

 

 

 

 

a) 1000 x Schrotgröße in mm.

 b) 100 x Schrotgröße in mm.

c) 10 x Schrotgröße in mm.

 

 

 

 

a) Die Strecke zwischen Schützenstand und Geschossfang.

b) Das Produkt aus Treibladung und Geschossgewicht.

c) Die Entfernung zwischen Laufmündung und maximal entferntem Auftreffpunkt des Geschosses.

 

 

 

 

a) 1000 m.

 b) 1500 m.

 c) 2000 m.

 

 

 

 

a) .22 l.r.

b) .32 S&W Long N.P. (Wadcutter).

c) 9 mm Luger.

 

 

 

 

a) Die Höchstreichweite.

b) Den Streukreis.

c) Die günstigste Schussentfernung.

 

 

 

 

 

 

 

a) Gasdruck

b) Geschossflugbahn

c) Abzugsgewicht

 

 

 

 

a) Mit Wettereinflüssen.

b) Mit der Geschossflugbahn.

c) Mit der Geschossform.

 

 

 

 

a) Mit dem rotationslosen Geschossweg.

b) Mit der Strecke zwischen Patronenlager und Auftreffpunkt.

c) Mit dem Gasdruckverlauf.

 

 

 

 

a) Eine schlechte Schießleistung.

b) Die Abweichung einer Reihe von Treffern zueinander bei gleichem Haltepunkt. 

c) Die Verformung des Geschosses beim Aufprall.

 

 

 

 

a) Das Geschoss beschreibt auf seiner Flugbahn eine ungleichförmige Kurve, die mit zunehmender Entfernung von der Mündung immer steiler abfällt.

b) Das Geschoss steigt auf seiner Flugbahn bis zur Mitte auf und fällt zum Ziel ebenso ab.

c) Die Visierlinie ist gleichzeitig auch die Flugbahn des Geschosses

 

 

 

 

a) Die maximale Höhe eines Geschosses in der sogenannten „ballistischen Kurve“.

b) Gefahrenbereich des Geschosses bei höchster Steigung.

c) Die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschossbahn bei senkrecht nach oben abgegebenem Schuss.

 

 

 

 

a) Geschossgeschwindigkeit auf 100 m.

 b) Steighöhe des Geschosses (Gefahrenbereich).

 c) Bewegungsenergie des Geschosses beim Verlassen des Laufes.

 

 

 

 

 

a) Je geringer das Geschossgewicht und die -härte, desto tiefer das Eindringen.

 b) Je größer die Querschnittsbelastung, je härter das Geschoss, desto tiefer das Eindringen bei gleicher Auftreffenergie und gleichem Zielmedium. 

 c) Je schwerer und stumpfer das Geschoss, desto größer ist die Geschwindigkeit und das Eindringen.

 

 

 

 

 a) Das Flugverhalten des Geschosses wird erheblich stabilisiert.

b) Die Reichweite des Geschosses verkürzt sich erheblich.

c) Die Bewegungsenergie des Geschosses erhöht sich erheblich.

 

 

 

 

a) Die Länge eines gezogenen Laufes.

b) Die Strecke, auf der sich das Geschoss einmal um seine eigene Längsachse dreht.

c) Die Länge eines speziell gehärteten Laufes einer Schusswaffe.

 

 

 

 

a) Fluggeschwindigkeit rotierender Schrote.

b) Die mathematisch festgelegte Energie des rotierenden Geschosses bei verlassen des Laufes.

c) Die Drehung des Geschosses um seine Längsachse.

 

 

 

 

a) Das verbrannte Pulver erzeugt den Knall im Inneren der Schusswaffe.

b) Durch die Expansion der vor dem Geschoss komprimierten Luft bei überschallschnellen Geschossen. 

 c) Das nicht vollständig verbrannte Pulvergas vermischt sich mit Sauerstoff und bewirkt den Knall.

 

 

 

 

a) Durch die mit Überschallgeschwindigkeit austretenden Gase.

b) Die dem Geschoss folgenden Pulvergase stoßen auf die kalte Umgebungsluft.

c) Durch das nicht vollständig verbrannte Pulver.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 15.01  Warum weisen Langwaffenläufe im Bereich des Patronenlagers stärkere Wandungen auf als im vorderen Laufteil?

a) Damit eine bessere Montage der Visiereinrichtung erfolgen kann.

b) Weil in diesem Bereich der höchste Gasdruck auftritt.

c) Weil in diesem Bereich Hersteller, Beschusszeichen und Nummer am besten sichtbar angebracht werden können.

 

 

 

 

a) Altersnachweis 18 Jahre genügt.

b) Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins.

c) Behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte).

 

 

 

 

a) Visiereinrichtung für Spezialgewehre

b) Vorderschaft einer „Pump Action“

c) Verschlusskasten einer Kipplaufwaffe

 

 

 

 

a) gezogenen Läufen.

b) glatten Läufen.

c) gezogenen wie glatten Läufen.

 

 

 

 

a) Büchse für Kugelschuss, Flinte für Schrotschuss / Flintenlaufgeschosse.

b) Büchsen haben Kammerstängel und Zylinderverschluss, Flinten haben immer einen Kipplauf.

c) Keine Unterschiede.

 

 

 

 

a) glatte Lauf.

b) gezogene Lauf.

c) Kipplauf.

 

 

 

 

a) Laufverengung im Bereich des Patronenlagers

b) Laufverengung im Bereich der Mündung

c) Rückstoß beim Schuss

 

 

 

 

 

a) 18 Jahre

b) 21 Jahre

c) 25 Jahre

 

 

 

 

a) Repetierwaffe.

b) halbautomatische Waffe.

c) Einzelladerwaffe.

 

 

 

 

a) Durch einmaliges Betätigen des Abzuges kann ich mehrere Schüsse hintereinander abgeben.

b) Nach Abgabe eines Schusses wird die Büchse selbsttätig erneut schussbereit und es kann aus demselben Lauf durch erneute Betätigung des Abzuges jeweils ein weiterer Schuss abgegeben werden.

c) Hierbei handelt es sich um eine Militärwaffe.

 

 

 

 

a) Einzellader-Langwaffe

b) Mehrladewaffe (2 Patronen geladen)

c) halbautomatische Waffe

 

 

 

 

 16.02  Darf Munition im Kaliber .22 l.r. auch aus Kurzwaffen verschossen werden?

a) Ja.

 b) Nur mit Genehmigung des Schießleiters.

 c) Nein.

 

 

 

 

a) Auf dem eigenen Grundstück.

b) Auf dafür zugelassenen Schießständen.

c) Nirgends, das ist gesetzlich verboten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Die Pistole hat ein Patronenlager im Lauf, der Revolver hat mehrere Patronenlager in der Trommel, getrennt vom Lauf.

b) Der Revolver hat einen Hahn, eine Pistole nicht.

c) Pistolen sind leichter gebaut als Revolver.

 

 

 

 

a) Ein Magazin im Griffstück.

b) Die Trommel ist zugleich Patronenlager und Magazin.

c) Ein außenliegendes Schlagstück.

 

 

 

 

a) Trommel zur Aufnahme von Patronen

b) Stangenmagazin zur Aufnahme von Patronen

c) Sicherungshebel

 

 

 

 

a) WBK-pflichtige Schusswaffe.

b) Halbautomatische Schusswaffe.

c) Automatische Schusswaffe.

 

 

 

 

a) Trommel zur Aufnahme von Patronen

 b) Magazin zur Aufnahme von Patronen

 c) Lauf vom Patronenlager getrennt

 

 

 

 

a) Ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung.

b) Ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe.

c) Ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe.

 

 

 

 

 17.01  Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes?

Als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte ….

a) Treibladungen

b) feste Körper

c) gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen

 

 

 

 

 

a) Als Einsatzmunition bei der Polizei.

b) Nirgends, weil „Dum-Dum Geschosse“ verboten sind.

c) Beim Sportschiessen.

 

 

 

 

a) Bleigeschoss

b) Vollmantelgeschoss 

c) Teilmantelgeschoss

 

 

 

 

a) Zentralfeuerzündung

b) Randfeuerzündung

c) Vorratszündung

 

 

 

 

a) Diabolos

b) Randfeuerpatronen

c) Pfeile

 

 

 

 

a) Beim Schützenfest.

b) Auf dem Schießstand (Jahresbedarf).

c) Auf dem Schießstand (sofortiger Verbrauch).

 

 

 

 

a) Auf dem Schießstand gibt es diesbezüglich keine Mengenbegrenzung.

b) Die Munitionsmenge, die zum zeit- nahen Verbrauch vorgesehen ist.

c) Die Munitionsmenge, die zum sofortigen Verbrauch vorgesehen ist.

 

 

 

 

a) Ja, mit Sprengstofferlaubnis.

b) Ja, mit Munitionserwerbsberechtigung.

c) Nein.

 

 

 

 

 

 

a) Ja, immer.

b) Ja, mit entsprechendem Eintrag. 

c) Ja, in Verbindung mit dem Sportschützenausweis.

 

 

 

 

a) Nein, dazu benötigt man einen Munitionserwerbsschein.

b) Ja.

c) Ja, wenn die WBK einen entsprechenden Eintrag aufweist.

 

 

 

 

a) Sportschützenausweis

b) Sportschützen-WBK 

c) Sprengstofferlaubnis

 

 

 

 

a) Beim Waffenhändler.

b) Zur Mitnahme auf dem Schießstand.

c) Zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

 

 

 

 

a) auch .38 Special.

b) nur .357 Magnum.

c) auch 9 mm Luger.

 

 

 

 

a) Ja, weil der Durchmesser nur einen minimalen Unterschied aufweist.

b) Nein.

c) Ja, aber ich muss später die Behörde informieren.

 

 

 

 

a) Ja, der Kaliberdurchmesser ist ja identisch.

b) Nur, wenn der Händler mir die Munition überlässt.

c) Nein, nur Patronen 9 mm Luger.

 

 

 

 

 

a) Für Munition mit Hohlspitzgeschossen.

b) Für Leuchtspurmunition.

c) Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken.

 

 

 

 

a) 3000 m.

b) 5000 m.

c) 7000 m.

 

 

 

 

a) 1500 m

b) 3000 m

c) 2000 m

 

 

 

 

a) 1500 m.

b) 2000 m.

c) 1000 m.

 

 

 

 

a) 150 m

 b) 200 m

 c) 250 m

 

 

 

 

a) „R“ steht für „RASANT“.

 b) „R“ steht für Rand. 

c) „R“ steht für „Randfeuerzündung“.

 

 

 

 

a) Patrone ohne Zündhütchen

 b) Zündhütchen am Patronenboden

c) Hülse aus Nickel

 

 

 

 

 

 

 

 a) Eine Platzpatrone.

b) Eine Patrone mit besonders geringer Treibladung.

c) Eine Patrone ohne Zündhütchen und ohne Ladung zum Üben.

 

 

 

 

a) Es handelt sich um eine ausländische Patrone.

 b) Eine in ihrer Kaliberklasse besonders starke Patrone.

c) Eine Patrone mit übergroßem Durchmesser.

 

 

 

 

a) An den Angaben in der Gebrauchsanweisung.

 b) An der mitgelieferten Schussbildscheibe.

 c) An der Bezeichnung der Munition auf der Waffe.

 

 

 

 

a) Kennzeichnung auf Schusswaffe und Munitionsverpackung / Patronenhülse identisch.

 b) An den Beschuss- und Prüfzeichen auf Waffe und Munitionsverpackung.

 c) An der Gebrauchsanleitung des Waffenhändlers.

 

 

 

 

a) Der Durchmesser des Laufs beträgt 12 mm.

 b) In der Schrotpatrone befinden sich 12 gleich große Kugeln.

c) Die Zahl 12 ergibt sich aus der Anzahl der Bleikugeln vom Laufinnendurchmesser, die zusammen die Masse von einem englischen Pfund (453,6g) ergeben.

 

 

 

 

a) ist größer als Kaliber 12.

b) ist kleiner als Kaliber 12.

c) entspricht dem internationalen Kalibermaß 2 x 8 mm.

 

 

 

 

a) Nein.

b) Ja, wenn Personen und bedeutende Sachwerte nicht zu Schaden kommen können.

c) Ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

 

 

 

 

 

 

a) Nein.

b) Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.

c) Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.

 

 

 

 

18.01  Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?

a) Alle Vereinsmitglieder.

 b) Der Eigentümer der Schießstätte.

c) Alle vom Betreiber bestellten Personen.

 

 

 

 

a) Volljährigkeit, persönliche Eignung

b) Zuverlässigkeit, Sachkunde

c) Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit

 

 

 

 

a) Dafür Sorge zu tragen, dass von den Schützen und ihren Waffen keine Gefahr ausgeht.

b) Die Betreuung von Zuschauern und Gästen.

c) Überprüfen, ob der Verbandskasten aufgefüllt ist.

 

 

 

 

a) Zuschauer

b) Aufsicht

c) Schießleiter

 

 

 

 

a) Aufsichtspersonen im Verein registrieren.

b) Voraussetzungen der Sachkunde prüfen.

c) Ein Nachweisdokument ausstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-Waffen schießen und was ist dabei zu beachten?

a) Ab 12 Jahren, wenn die Eltern dabei sind.

b) Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.

c) Ab 12 Jahren, wenn die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.

 

 

 

 

a) Nein, niemals.

b) Ja, an einen anderen Schützen.

c) An die Aufsicht bei einer Waffenstörung.

 

 

 

 

a) Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.

b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

c) Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.

 

 

 

 

 

 


 

 


18.14  Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?

 


18.13  Darf ein Schütze eine geladene Waffe aus der Hand geben?

 


 18.12  Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2

 


18.11 Was hat ein schießsportlicher Verein eines anerkannten Schießsportverbandes im Hinblick auf die Aufsicht zu beachten?

 


 18.10  Wer darf den freien Raum unmittelbar hinter dem Schützen betreten?

 


18.07  Was zählt zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtsperson?

 


 18.05  Welche Anforderungen werden an die verantwortliche Aufsichtsperson gestellt?

 


Thema 18

 


17.34  Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK-Munition mit nach Hause nehmen?

 


17.33  Dürfen Sie mit Munition .22 l.r. auf dem eigenen befriedeten Besitztum schießen?

 


17.32  Schrotmunition im Kaliber 16 …

 


17.31  Was bedeutet die Zahl 12 bei Schrotpatronen?

 


 17.30  Woran erkennen Sie, dass die von Ihnen zu erwerbende Munition zu Ihrer Schusswaffe passt?

 


17.29  Woran erkennen Sie, welche Munition aus einer Waffe verschossen werden darf?

 


17.26  Was bedeutet die Bezeichnung „Magnum“?

 


17.25  Was ist eine Pufferpatrone?

 


17.24  Welche sichtbaren Merkmale kennzeichnen eine Randfeuerpatrone?

 


17.23  Was bedeutet „R“ bei der Patronenbezeichnung „7 x 57R“?

 


 17.22 Wie groß ist der Gefährdungsbereich der Schrote bei einer Korngröße von 2 mm Durchmesser?

 


17.21 Welche Höchstreichweite haben Geschosse der Patrone 9 mm Luger?

 


17.20  Welche Höchstreichweite haben Geschosse der Patrone .44 Rem. Mag.?

 


17.19  Der Gefährdungsbereich von Geschossen der Patrone .300  Win. Mag. beträgt...

 


 17.18  Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?

 


17.16  Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition 9 mm Luger zu. Dürfen Sie dann auch Munition 9 mm kurz erwerben?

 


 17.15  Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition .357 Magnum zu. Dürfen Sie damit auch Munition 9 mm Luger erwerben? 

 


17.14  Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen ..357 Magnum berechtigt zum Erwerb von Munition...

 


 17.13  Wo kann Kleinkalibermunition ohne Munitionserwerbsberechtigung erworben werden?

 


 17.12 Mit welcher Erlaubnis kann Munition erworben werden?

 


 17.11  Können Sie mit der grünen Waffenbesitzkarte auch Munition erwerben?

 


 17.10  Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Munition?

 


17.09  Ist der Erwerb von Presslingen erlaubnispflichtig?

 


17.08  Welche Munitionsmenge dürfen Sie auf dem Schießstand genehmigungsfrei erwerben?

 


17.07  Wo darf Munition erlaubnisfrei erworben werden?

 


17.06  Welche Gegenstände können nicht erlaubnisfrei erworben werden?

 


17.04  Welche Zündarten gibt es?

 


17.03  Welches Geschoss hat die größte Durchschlagskraft?

 


17.02  Wo werden Wadcutter-Geschosse verwendet?

 


Thema 17

 


16.16  Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?

 


16.15  Was ist ein typisches Merkmal einer halbautomatischen Pistole?

 


16.12  Wie ist ein Revolver im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20 waffenrechtlich einzuordnen?

 


16.08  Was ist ein typisches Merkmal eines Revolvers?

 


16.06  Was ist das typische Merkmal eines Revolvers?

 


16.04  Was ist der Unterschied zwischen Pistole und Revolver?

 


 16.03  Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen verschießen?

 


Thema 16

 


15.12  Wie ist eine Doppelbüchse waffenrechtlich einzuordnen?

 


 15.11  Was sind die typischen Merkmale einer halbautomatischen Büchse?

 


15.10 Eine doppelläufige Flinte wird waffenrechtlich eingeordnet als… 

 


 15.09  Sie wollen eine Bockflinte im Kaliber 16 für das sportliche Wurfscheibenschießen erwerben. Wie alt müssen sie mindestens sein?

 


15.07 Was ist bei der Flinte der „Choke“?

 


15.06  Besonderes Merkmal einer Flinte ist der.....

 


15.05  Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte?

 


15.04  Züge und Felder sind typische Merkmale von...

 


15.03  Was verstehen Sie unter dem Begriff „Basküle“?

 


15.02  Was benötigen Sie zum Erwerb einer doppelläufigen Vorderladerflinte mit Perkussionszündung?

 


Thema 15

 


 14.28  Wodurch entsteht der Mündungsknall?

 


14.27  Wodurch wird der Geschossknall erzeugt?

 


14.26  Was bedeutet der ballistische Begriff „Geschossrotation“?

 


14.25  Was versteht man unter der Länge des Dralls?

 


 14.22  Was bewirkt der Drall?

 


 14.21  Wovon hängt die Eindringtiefe eines Geschosses ab?

 


14.20  Was bedeutet der ballistische Begriff „E0“?

 


14.18  Was bedeutet der ballistische Begriff „Steighöhe eines Geschosses“?

 


14.17  Welche Flugbahnbeschreibung ist richtig?

 


14.16  Was versteht man unter der Streuung der Geschosse?

 


14.15  Womit befasst sich u.a. die Innenballistik?

 


14.14  Womit befasst sich u.a. die Außenballistik?

 


14.13  Welcher Begriff gehört nicht zur Ballistik? 

 


14.10  Was versteht man unter Gefährdungsbereich eines Geschosses? 

 


 14.09  Die Höchstreichweite von ca. 1500 m kann erreicht werden von einem Geschoss der Patrone...

 


14.08  Die Höchstreichweite eines Geschosses .22 l.r. beträgt ca. ...

 


14.07  Was versteht man unter der Höchstreichweite eines Geschosses?

 


14.05  Die Faustregel für die Reichweite von Schroten in Metern beträgt...

 


14.04  Was bedeutet der ballistische Begriff „V50“?

 


14.03  Was bedeutet die Bezeichnung „V0“?

 


 

 


 

 


 13.21  Welche Sicherheitsregeln hat jeder Schütze immer zu beachten?

 


 13.20  Wie ist die Schusswaffe beim Laden zu halten?

 


 13.19  Wie wird eine Repetierbüchse beim Öffnen des Verschlusses auf dem Schützenstand gehalten?

 


13.17  Wie verhalten Sie sich beim Versagen einer Patrone Ihres Kleinkalibergewehres?

 


13.14  Halbautomatische Pistolen mit Sicherung dürfen auf dem Schützenstand abgelegt werden...

 


13.12  Bei einer halbautomatischen Waffe können mehrere Schüsse abgefeuert werden...

 


13.10  Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden?

 


13.06  Was ist hinsichtlich der Schussbereitschaft mehrläufiger Waffen zu beachten?

 


13.05  Wie ist ein Revolver .357 Mag. zu entladen?

 


13.03  In welcher Reihenfolge werden halbautomatische Waffen entladen?

 


 

 


 12.14  Wozu dient der Verschluss?

 


12.12  Müssen Pistolen manuelle Sicherungen haben?

 


12.09  Welche Teile einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe darf jeder erwerben?

 


12.08  Darf mit einem Gewehr (.308 WIN) mit Einstecklauf (.22 l.r.) auf einem 50 m KK-Stand geschossen werden?

 


12.07  Was versteht man unter Gefahrenbereich?

 


 12.06  Was besagt der Begriff Gefahrenbereich?

 


12.05  Was versteht man unter Kaliber?

 


12.03  Das Feldkaliber ist im Verhältnis zum Zugkaliber…

 


12.02  Welche Läufe weisen Züge und Felder auf?

 


Thema 12

 


 11.59  Eine Person bricht Ihren PKW auf. Sie sehen das vom Fenster Ihres Hauses aus und schießen. Die Person wird dabei verletzt. Wie ist die Situation zu beurteilen?

 


 11.57  Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in…

 


11.56  Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?

 


 11.53  Bei der Abwehr eines nicht auf Kommando angreifenden Hundes handeln Sie...

 


 11.52  In welcher Situation darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?

 


11.51 Welches ist das höchste Rechtsgut?

 


11.50  Was sind u.a. Rechtfertigungsgründe nach dem Strafgesetzbuch?

 


 11.49  Regelungen über Notwehr und Notstand finden Sie im...

 


11.48  Was ist Ihre Pflicht nach einem abgewehrten Angriff?

 


11.44  Wann ist die Gefahr gegenwärtig?

 


 11.43  Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ ist...

 


 11.42  Wann ist ein Angriff gegenwärtig?

 


11.41  Wann ist ein Angriff gegenwärtig?

 


11.37  Nothilfe liegt vor...

 


11.36  In welchem Fall handelt es sich um Nothilfe?

 


11.35  Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...-

 


 11.33  Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?

 


11.31  Welche Situation beurteilen Sie als Notstand?

 


11.25  Worauf müssen Sie bei Notwehr vorrangig achten?

 


11.24  Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

 


11.23  Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

 


 11.22  Wie lange besteht die Notwehrsituation fort?

 


11.21  Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?

 


11.20  Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?

 


11.18  Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?

 


11.15  Sollte im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

 


 11.11  Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

 


11.10  Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

 


 11.08  Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...

 


11.07  Ist eine Notwehrhandlung rechtswidrig und damit strafbar?

 


11.06  Welches sind Voraussetzungen der Notwehr?

 


11.05  In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...

 


 11.04  Gegen wen findet im Falle der Notwehr die Verteidigungshandlung statt?

 


Thema 11

 


10.13  Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Erlaubnisurkunden verlangen?

 


 10.12  Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

 


10.11  Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

 


 10.10  Welche Anmeldefrist ist nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu beachten?

 


 10.09  Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

 


 10.07  Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

 


10.06  Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

 


10.03  Bei Abhandenkommen einer Schusswaffe aus Privatbesitz muss benachrichtigt werden...

 


10.02  Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

 


Thema 10

 


 8.17  Welche und wie viele erlaubnispflichtigen Schusswaffen dürfen Sie in einem Schrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) dauerhaft aufbewahren?

 


 8.16  Wie dürfen acht erlaubnispflichtige Kurzwaffen sicher vor unbefugtem Zugriff dauerhaft aufbewahrt werden?

 


8.14  Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?

 


 8.12  Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?

 


 8.07  Wie sind erlaubnispflichtige Schusswaffen gegen unbefugte Wegnahme zu sichern?

 


8.06  Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Langwaffe gesichert, wenn sie...

 


8.05  Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Pistole zu Hause gesichert, wenn sie…

 


Thema 8

 


7.14  Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?

 


 7.13  Ein Handwerker schweißt durch Anbau verschiedener Teile einen Gewehrlauf mit Patronenlager zu einem Kerzenständer um. Was ist der „Kerzenständer“ waffenrechtlich?

 


7.10  Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn...

 


7.09  Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...

 


7.08  Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?

 


7.07  Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...

 


7.06  Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

 


7.05  Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?

 


 7.04  Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?

 


7.02  Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

 


Thema 7

 


6.40  Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?

 


6.39  Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein....

 


 6.38  Darf unter Alkoholeinfluss geschossen werden?

 


 6.37  Dürfen Sie auf einer Schießstätte Ihre Sportwaffe einem Vereinskameraden, der keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben?

 


 6.36  Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor der Schießbetrieb aufgenommen werden darf?

 


6.35  Was ist beim sportlichen Schießen auf Schießstätten zu beachten?

 


 6.34  Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

 


 6.30  Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

 


 6.29  Welche Dokumente benötigt ein Salutschütze beim Schießen in der Öffentlichkeit?

 


6.28  Darf mit einem Gewehr .22 l.r. im befriedeten Besitztum geschossen werden?

 


6.25  Ist ein Drilling für das Schießen auf dem Wurfscheibenstand zugelassen?

 


 6.24  Was ist beim Schießen mit einer halbautomatischen Pistole hinsichtlich der Schussbereitschaft zu beachten?

 


 6.22   Wie sind Schusswaffen auf dem Schießstand aus der Hand zu legen?

 


6.21  Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

 


 6.20  Ist es zulässig im Aufenthaltsraum Anschlagübungen mit Schusswaffen zu machen?

 


6.19  Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?

 


6.18  Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

 


 6.17  Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

 


 6.16 Darf ich eine fremde Schusswaffe auf dem Schützenstand in die Hand nehmen?

 


6.15  Wie sind Kleinkalibergewehre auf dem Schießstand abzulegen?

 


6.14   Wie ist eine Kipplaufflinte auf einer Schießstätte zu tragen?

 


6.13   Darf eine verantwortliche Aufsichtsperson am Schützenstand dem Schützen im Rahmen der Ausbildung eine geladene Waffe übergeben?

 


6.12  Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:

 


6.11  Darf ein 17-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen Pistole (.40 S&W) schießen?

 


 6.10   Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kind nach Vollendung seines 12. Lebensjahres mit einer Druckluftpistole auf dem Schießstand eines Vereins schießen?

 


 6.09  Unter welchen Voraussetzungen darf ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Schießstand eines Vereins schießen?

 


6.07  Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-MatchGewehr schießen?

 


6.06   Wann darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe für Randfeuerpatronen bis 5,6 mm lfb (.22 l. r.) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule schießen?

 


 6.05   Darf der Berechtigte für Vereinswaffen im Schützenverein einem Sportschützen die Vereinswaffe ohne vorherige Erlaubnis der Behörde zum Beispiel für einen Wettkampf auf einem anderen Schießstand (ohne berechtigte Begleitperson) überlassen?

 


.6.02  Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen?

 


Thema 6

 


 5.46 Welche Schusswaffen dürfen Sie als 20-jähriger Sportschütze ohne vorheriges Gutachten über Ihre persönliche Eignung dauerhaft erwerben?

 


 5.45 Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre persönliche Eignung für den dauerhaften Erwerb einer halbautomatischen Pistole .45 ACP gegenüber der Behörde nachweisen?

 


 5.44 Wie viele Schusswaffen dürfen Sie als Sportschütze in der Regel innerhalb von 6 Monaten bei entsprechendem Bedürfnis erwerben?

 


 5.43 Welche der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen kann mit der Waffenbesitzkarte für Sportschützen erworben werden?

 


5.42 Welches Lebensjahr müssen sie vollendet haben, um Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner als Sportschütze dauerhaft erwerben zu dürfen?

 


 5.40 Wie lange müssen sie mindestens als Mitglied eines schießsportlichen Vereins geschossen haben, um als Sportschütze der Behörde ein Bedürfnis zum Erwerb einer Schusswaffe nachweisen zu können?

 


5.39 Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?

 


 5.34 Was ist beim Verbringen von Schusswaffen über Staatsgrenzen immer zu beachten?

 


 5.33 Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

 


 5.30 Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

 


5.24 Wo darf ein Sportschütze seine ungeladene Kurzwaffe am Körper tragen?

 


5.23 Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man die Waffe....

 


5.20 Darf ein Anderer als der WBK Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

 


 5.19 Der Transport einer KleinkaliberSportpistole ist erlaubt, wenn sie...

 


5.18 Welche Dokumente benötigen Sie zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe?

 


 5.16 Welche Legitimationspapiere sind beim Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe durch einen Sportschützen mitzuführen?

 


 5.15 Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

 


 5.12 Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht,

 


 5.11 Bei welcher der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein, wenn man sie außerhalb der Wohnung zugriffsbereit „bei sich“ hat?

 


5.10 Wer benötigt einen „großen“ Waffenschein?

 


5.04 Als Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen einer Waffe braucht man den Kleinen Waffenschein für...

 


 5.03 Für welche Art des Umgangs mit Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein?

 


Thema 5

 


4.99 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?

 


 4.98 Welche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden?

 


4.97 Welche Erlaubnisse berechtigen zum zugriffsbereiten Führen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums einer Druckluftwaffe (mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“)?

 


 4.96 Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

 


 4.95 Wie lange gilt ein Waffenschein maximal?

 


4.94 Wie lange gilt der Kleine Waffenschein?

 


4.93 Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

 


4.92 Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?

 


4.91 Wie lange gilt ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte?

 


 4.90 Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

 


 4.89 Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

 


4.88 Welche Erlaubnispapiere berechtigen nur mit einem entsprechenden Eintrag zum Erwerb von Munition für die eingetragenen Waffen?

 


 4.87 Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?

 


4.81 An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?

 


4.77 Welcher Nachweis ist als Erwerbsberechtigung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen erforderlich?

 


 4.76 Welche Waffe kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte (mit Voreintrag) erworben werden?

 


 4.75 Welche Erlaubnis reicht zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Einzelladerwaffe aus?

 


 4.74 Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

 


 4.73 Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?

 


4.72 Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

 


4.71 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

 


4.70 Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

 


4.69 In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition gelagert werden?

 


 4.68 Welchem Sicherheitsstandard muss ein Waffenschrank mindestens entsprechen, damit Waffen und dazu passende Munition zusammen darin aufbewahrt werden dürfen?

 


4.67 Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

 


4.66 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?

 


 4.65 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

 


4.64 Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskamaraden Ihre WBKpflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

 


 4.63 Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr GroßkaliberSportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?

 


4.62 Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.

 


 4.60 Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?

 


 4.59 Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?

 


4.56 Welches Dokument berechtigt auch zum Erwerb von Munition?

 


 4.55 An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden?

 


4.53 Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe zu melden?

 


 4.52 Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

 


 4.50 Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson veranlassen?

 


 4.49 Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veranlassen?

 


4.48 Beim Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von einer Privatperson durch den Erwerbsberechtigten ...

 


 4.47 Welche Erlaubnis ist zum Erwerb einer halbautomatischen Pistole .32 S&W erforderlich?

 


4.46 Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

 


4.45 Wie heißt eine Erwerbsberechtigung für eine ein schussige KleinkaliberSportpistole?

 


4.44 Welche Erlaubnispapiere berechtigen auch zum Erwerb von Einzellader Langwaffen?

 


 4.43 Welche Erlaubnispapiere berechtigen auch zum Erwerb von EinzelladerLangwaffen?

 


4.42 Sie haben in ihrer WBK einen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial. Ihr Waffenhändler bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Preis ein Sondermodell .357 Mag. an. Dürfen Sie diesen erwerben?

 


 4.40 Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?

 


 4.39 Darf mit jeder beliebigen Waffe auf Schießstätten geschossen werden?

 


4.38 Dürfen Sie mit einem Druckluftgewehr (E0 max. 7,5 J) in Ihrem Keller schießen, wenn sichergestellt ist, dass hierbei niemand gefährdet wird?

 


 4.37 Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

 


4.36 Wo darf ein Sportschütze seine Waffe laden?

 


 4.35 Was haben Sie zu tun, bevor Sie mit einer Schusswaffe schießen?

 


 4.34 Was sollte als erstes geschehen, wenn man eine Schusswaffe übergeben bekommt?

 


 4.33 Wie soll eine halbautomatische Pistole auf der Schießstätte an eine andere Person übergeben werden?

 


 4.32 Für die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass...

 


4.30 Was versteht man unter dem Begriff „Double-Action-Pistole“?

 


4.29 Welche der nebenstehenden Schusswaffen können auch halbautomatische Waffen sein?

 


4.26 Welche Munition ist nicht verboten?

 


4.25 Ist eine Patrone mit Wadcutter Geschoss verbotene Munition?

 


4.24 Mit welcher Munition ist der Umgang verboten?

 


4.23 Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?

 


 4.22 Wie viel Munition darf mit einer Waffenbesitzkarte bei entsprechender Munitionserwerbsberechtigung erworben werden (ungeachtet von Transportbeschränkungen)?

 


4.21 Warum ist z.B. die Munitionsbezeichnung „9 mm“ nicht ausreichend?

 


4.20 Was versteht man unter dem Begriff „Kaliber“?

 


4.19 Woran können Sie erkennen, welche Munition aus einer Ihnen vorliegenden Waffe verschossen werden darf?

 


 4.18 Darf man einem Kind eine leere Patronenhülse schenken?

 


 4.17 Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

 


4.16 Was bezeichnet die Zahl „12“ bei dem entsprechenden Flintenkaliber?

 


4.15 Welche Munition dürfen Sie aus Ihrer Waffe verschießen?

 


4.13 Wie kann man eigene Munition entsorgen?

 


 4.12 Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

 


 4.10 Mit welchen Gegenständen ist der Umgang verboten?

 


 4.09 Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten?

 


 4.08 Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten?

 


4.07 Was ist keine verbotene Waffe?

 


 4.06 Erlaubnispflichtig, jedoch keine verbotene Waffe ist...

 


4.05 Welche Gegenstände zählen zu den verbotenen Waffen?

 


  4.04 Um Ihre Vorderschaftrepetierflinte leichter transportieren zu können ersetzen Sie den normalen Hinterschaft durch einen Pistolengriff.

 


  4.03 Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?

 


4.02 Wie soll eine Schusswaffe an eine andere Person übergeben werden?

 


3.63 Welche Druckluftwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?

 


3.62 Welche Druckluftwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?

 


3.61 Dürfen Sie aus einer Waffe für Munition 8x57I auch Patronen mit der Munitionsbezeichnung 8x57IS verschießen?

 


3.59 Welche Bedeutung hat das Zeichen „F im Fünfeck“?

 


3.58 Welche der folgendermaßen gekennzeichneten Schusswaffen dürfen Sie als volljährige Person erlaubnisfrei erwerben?

 


3.57 Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung „F im Fünfeck“) im Gürtelholster einen Waffenschein?

 


3.56  Welche Schusswaffe muss neben dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ noch als weiteres Zulassungszeichen „PTB im Quadrat“ tragen? (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt)

 


3.55 Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen „F im Fünfeck“ tragen, schießen?

 


3.53 Welche Bedeutung hat das Zeichen „F im Fünfeck“

 


3.47 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

 


3.45 Darf mit einer amerikanischen Schusswaffe mit französischem Beschusszeichen in der Bundesrepublik geschossen werden?

 


3.44 Welche der folgenden Waffenteile unterliegen der Beschusspflicht?

 


3.43 Auf welchen Waffenteilen muss das Beschusszeichen (auch) angebracht sein?

 


3.42 Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen?

 


3.41 Was bedeutet die Überstempelung eines Beschusszeichens mit dem Andreaskreuz, bzw. mit einem „X“?

 


3.40 Was wird bei einem amtlichen Beschuss geprüft?

 


3.39 Ist die zuständige Erlaubnisbehörde zu unterrichten, wenn durch einen Büchsenmacher der Lauf ersetzt und die Waffe anschließend neu beschossen wurde?

 


3.38 Welches Beschusszeichen muss ein in der Bundesrepublik Deutschland beschossener Revolver .357 Magnum tragen?

 


3.37 Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

 


3.36 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen, bei dem ein Bundesadler mit dem darunter liegenden Buchstaben „PN“ abgebildet ist?

 


3.34 Welche Bedeutung hat das Beschusszeichen?

 


3.33 Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

 


3.32 Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen?

 


3.31 Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?

 


3.25 Was bedeutet das Beschusszeichen

 


3.24 Auf welchem Waffenteil muss das Beschusszeichen auch angebracht sein?

 


3.22 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen auf einer Feuerwaffe?

 


3.21 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen?

 


3.20 Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein?

 


 3.19 Welche Angaben befinden sich auf Patronen mit Flintenlaufgeschossen im Kaliber 12/67,5?

 


3.18 Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition?

 


3.17 Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein?

 


3.16 Welche Kennzeichnung muss auf einer Zentralfeuerpatrone angebracht sein?

 


3.15 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Munitionsverpackungseinheit angebracht sein?

 


3.12 Welche zusätzlichen Angaben müssen Schrotpatronen im Kaliber 12/70 aufweisen?

 


3.11 Was bedeutet der Zusatz „R“ in der Munitionsbezeichnung?

 


3.10 Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition?

 


3.09 Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen?

 


3.08 Welche Kennzeichnung muss die Randfeuerpatrone aufweisen?

 


3.07 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Patronen angebracht sein?

 


3.06 Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen?

 


3.02 Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Feuerwaffe? 

 


Thema 3

 


2.86 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt werden?

 


2.85 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt werden?

 


2.84 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt werden?

 


2.82 Welcher der genannten Gegenstände ist keine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.81 Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.80 Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.78 Für den Erwerb welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

 


2.77 Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?

 


2.76 Für den Erwerb welcher Schusswaffe bedarf es einer Waffenbesitzkarte?

 


2.75 Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?

 


2.73 Welcher Sportschütze muss für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über seine geistige Eignung vorlegen?

 


2.72 Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn

 


2.67 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.66 Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.64 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.63 Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

 


2.61 Was bedeutet für einen Sportschützen der Rechtsbegriff „Zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit“?

 


2.60 Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

 


2.58 Wer schießt im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.56 Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres...

 


2.53 Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes,...

 


2.52 Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen?

 


2.51 Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)?

 


2.50 Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?

 


2.49 Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

 


2.48 Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“?

 


2.47 Was muss ein Waffenbesitzer veranlassen, wenn er seine erlaubnispflichtige Schusswaffe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verkaufen möchte?

 


2.46 Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“?

 


2.44 Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?

 


2.40 Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

 


2.39 Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine....

 


2.38 Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz.

 


2.36 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw. nicht geeignet?

 


2.35 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?

 


2.33 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe....

 


2.32 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...

 


2.30 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.29 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? 

 


2.28 Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?

 


2.27 Wer benötigt keinen Waffenschein?

 


2.26 Wer benötigt keinen Waffenschein?

 


2.25 Wem dürfen Sie während Ihres 3wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?

 


2.24 Wem darf auf einer Schießstätte eine Kleinkaliber-Pistole überlassen werden, wenn eine für die Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung steht?

 


2.23 Wann überlassen Sie eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.22 Was bedeutet „Überlassen“ einer Schusswaffe?

 


 2.21 Schusswaffen können vorübergehend überlassen werden:

 


2.20 Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?

 


2.17 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

 


2.19 Dürfen Sie während ihres Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

 


2.16 Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?  

 


2.15 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.12 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?

 


2.08 Was hat der Erbe einer Schusswaffe zu veranlassen?

 


2.07 Ist der Erbe einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes?

 


 2.06 Ist der Finder einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes?

 


 2.05 Ist der Dieb einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes?

 


2.04 Sie erwerben eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Welche Angaben hat der Waffenhändler in Ihre „grüne Waffenbesitzkarte“ einzutragen?

 


2.03 Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gefunden haben?

 


Thema 2

 


1.70 Was versteht man unter einem Nachtzielgerät?

 


1.68 Was bewirkt ein Schalldämpfer?

 


1.67 Was versteht man unter einem Einstecklauf?

 


1.66 Was versteht man unter einem Kompensator?

 


1.65 Welche der folgenden Aussagen über Schalldämpfer ist richtig?

 


1.64 Welche der nachfolgend genannten Beispiele sind Kartuschenmunition im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.63 Was versteht man unter Randfeuerpatronen?

 


1.62 Aus welchen Teilen besteht eine Zentralfeuerpatrone?

 


1.60 Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.59 Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.58 Was ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.57 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

 


1.56 Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?

 


1.53 Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.52 Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.50 Die Vorderschaft-Repetierflinte ist eine.................................im Sinne des Waffengesetzes.

 


1.48 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhebel-Repetierbüchse (lever-action)?

 


1.47 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Doppelflinte?

 


1.46 Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.45 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.43 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.42 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.41 Was ist ein Drilling?

 


1.40 Was ist ein „Kleinkalibergewehr“?

 


1.39 Was versteht man bei Sportwaffen unter dem Begriff „Kleinkaliberwaffe“?

 


1.38 Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

 


1.37 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.36 Welches sind wesentliche Teile von Schusswaffen?

 


1.35 „Wesentlicher Teil“ eines Revolvers ist:

 


1.34 „Wesentlicher Teil“ einer Schusswaffe ist...

 


1.33 Was ist ein „wesentlicher Teil“ einer Schusswaffe?

 


1.32 Aus welchen wesentlichen Teilen besteht eine Schusswaffe?

 


1.30 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

 


1.29 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

 


1.28 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

 


1.27 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine „verbotene Waffe“?

 


1.26 Welche der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine „verbotene Waffe“?

 


1.25 Welches sind verbotene Waffen?

 


1.24 Welche Schusswaffen zählen zu den „verbotenen Waffen“?

 


1.23 Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?

 


1.22 Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

 


1.21 Welches sind „verbotene Waffen“ im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.20 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

 


1.17 Was ist eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.14  Welche der aufgeführten Waffen ist eine halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.13 Was versteht man unter dem Begriff „halbautomatische Waffe“?

 


 1.12 Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

 


1.10      Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.09 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.08 Was ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.07 Welche der hier genannten Gegenstände sind Feuerwaffen im Sinne des Waffengesetzes?

 


 1.06 Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

 


1.05 Bei welchen Dekorationswaffen ist kein Zulassungszeichen (Ortszeichen des Beschußamt in der Raute) erforderlich?

 


1.04 Wie wird eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht um sie ohne Erwerbsberechtigung

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